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Norm und Zeremoniell - Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
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ETIQUETTE-NORMALE FÜR DEN ÖSTERREICHISCHEN KAISERHOF 156 fahren, rückwärts der kaiserlichen Garden, und ausser dem unmittelbar nach Ir Majestät mit dero Obersthofmeister. 4. Zur Frohnleichnamsprozession benimmt sieap sich bey der Farth in die be- treffende Kirche wie bey Dankfesten, im feyerlichen Zuge aber wie bey Kir- chengängen. 5. Zur Taufhandlung hat sie keinen Dienst. 6. Bey Vermählungen kaiserlicher Prinzessinnen macht sie die Begleitung wie in Kirchengängen; ebenso 7. zur Vorsegnung und 8. zum Versehen Sr Majestät, wenn Ie Majestät begleitet. 9. Zu Leichen Ceremonien erscheinet sie bey dem [432’] Todfalle Ir Majestät der Kaiserinn, wo sie zur feyerlichen Exposition rückwärts der Leiche gehet, am Tage des Leichenzuges in der Hofburgkirche zur Einsegnung erscheinet, nach dem Sarg zu dem Trauerwagen begleitet und in dem Trauerzuge nach dem Obersthofmeister fährt. Bey der Ankunft an der Kirche tritt sie der Lei- che nach und ist bey der Einsegnung gegenwärtig. 10. Zur Neujahrsfeyer erscheinet sie bey Hofe, tritt zur bestimmten Stunde mit dem Obersthofmeister bey I.I. M.M. zur Erstattung der Glückswünsche ein und macht daselbst die Aufwartung bey den solemnen Audienzen dieses Tages; sobald die k.k. Prinzen zu I.I. M.M. ankommen, tritt sie ab. 11. Zur Fußwaschung begleitet sie Ie Majestät, übernimmt von dem Oberst- hofmeister das Vortuch, welches sie Ir Majestät der Kaiserinn umbindet und nach der vollbrachten Funktion wieder zurücknimmt und dem Obersthof- meister zustellet. 12. Bey Entbindungen Ir Majestät ist sie entweder in dem Zimmer selbst oder in dem daranstoßenden zugegen, meldet in Verhinderung Ir Majestät Obersthofmeisters die herannahenden Geburtsschmerzen und die glücklich erfolgte Entbindung dem Ersten Obersthofmeister und gibt 3 Tage nachein- ander Auskunft über das Befinden Ir Majestät. 13. Bey Brautwerbungen ist sie nur dann zugegen, wenn eine Prinzessin am hiesigen Hoflager die Braut Sr Majestät des Kaisers ist und ihr die Oberst- hofmeisterinn bereits als künftige Obersthofmeisterinn beygegeben ist, in welchem Falle sie bey dem Werbungsakte zugegen zu seyn hat und sodann dem untergeordneten Personale vorgestellt wird. 14. Bey der hungarischen Krönung Ihrer Majestät macht sie die Begleitung und bey den verschiedenen einzelnen Ceremonien die erforderliche Bedie- nung; und zwar: [433] Bey den feyerlichen Einzügen fährt sie nach den kaiserlichen Garden, und wenn kein feyerlicher Einzug ist, erscheinet sie auf dem Empfangsplatz zum Empfange und zur Begleitung. Bey den verschiedenen Akten am Throne ste- het sie links auf der Bühne. Sie begleitet Ie Majestät in die Kirche, hilft, sie Open Access © 2019 by BÖHLAU VERLAG GMBH & CO.KG, WIEN
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Norm und Zeremoniell Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Title
Norm und Zeremoniell
Subtitle
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Editor
Karin Schneider
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2019
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20903-4
Size
17.0 x 24.0 cm
Pages
202
Category
Kunst und Kultur

Table of contents

  1. 1. Einleitung 8
    1. 1.1 Das Zeremoniell, der Wiener Hof und das Ende des AltenReiches 8
    2. 1.2 Die Normierung des Zeremoniells am Wiener Hof 12
    3. 1.3 Das Etiquette-Normale des Oberzeremonienmeisters Gundaker Heinrich Graf Wurmbrand: Datierung und Beschreibung 16
  2. 2. Editionsrichtlinien 25
  3. 3. Edition 27
    1. Etiquette-Normale für den österreichischen Kaiserhof 29
    2. I. Hauptstück Von den Hof-Feierlichkeiten 29
    3. II. Hauptstück Von denen mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Individuen 59
    4. III. Hauptstück Dienstverhältniße sämmtlicher mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Personen 63
      1. Jene Personen, welche am allerhöchsten Hoflager Vorzüge genießen, ohne eigentlich zu dem Hofstaate zu gehören 163
  4. Anmerkungen 169
  5. 4. Glossar 171
  6. 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
  7. 6. Abkürzungsverzeichnis 182
  8. 7. Bibliographie 184
  9. 7.1 Ungedruckte Quellen 184
  10. 7.2 Gedruckte Quellen 184
  11. 7.3 Nachschlagewerke 185
  12. 7.4 Literatur 186
  13. 8. Personenregister 194
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