Page - 156 - in Norm und Zeremoniell - Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Image of the Page - 156 -
Text of the Page - 156 -
ETIQUETTE-NORMALE FÜR DEN ÖSTERREICHISCHEN KAISERHOF
156
fahren, rückwärts der kaiserlichen Garden, und ausser dem unmittelbar
nach Ir Majestät mit dero Obersthofmeister.
4. Zur Frohnleichnamsprozession benimmt sieap sich bey der Farth in die be-
treffende Kirche wie bey Dankfesten, im feyerlichen Zuge aber wie bey Kir-
chengängen.
5. Zur Taufhandlung hat sie keinen Dienst.
6. Bey Vermählungen kaiserlicher Prinzessinnen macht sie die Begleitung
wie in Kirchengängen; ebenso
7. zur Vorsegnung und
8. zum Versehen Sr Majestät, wenn Ie Majestät begleitet.
9. Zu Leichen Ceremonien erscheinet sie bey dem [432’] Todfalle Ir Majestät
der Kaiserinn, wo sie zur feyerlichen Exposition rückwärts der Leiche gehet,
am Tage des Leichenzuges in der Hofburgkirche zur Einsegnung erscheinet,
nach dem Sarg zu dem Trauerwagen begleitet und in dem Trauerzuge nach
dem Obersthofmeister fährt. Bey der Ankunft an der Kirche tritt sie der Lei-
che nach und ist bey der Einsegnung gegenwärtig.
10. Zur Neujahrsfeyer erscheinet sie bey Hofe, tritt zur bestimmten Stunde
mit dem Obersthofmeister bey I.I. M.M. zur Erstattung der Glückswünsche
ein und macht daselbst die Aufwartung bey den solemnen Audienzen dieses
Tages; sobald die k.k. Prinzen zu I.I. M.M. ankommen, tritt sie ab.
11. Zur Fußwaschung begleitet sie Ie Majestät, übernimmt von dem Oberst-
hofmeister das Vortuch, welches sie Ir Majestät der Kaiserinn umbindet und
nach der vollbrachten Funktion wieder zurücknimmt und dem Obersthof-
meister zustellet.
12. Bey Entbindungen Ir Majestät ist sie entweder in dem Zimmer selbst
oder in dem daranstoßenden zugegen, meldet in Verhinderung Ir Majestät
Obersthofmeisters die herannahenden Geburtsschmerzen und die glücklich
erfolgte Entbindung dem Ersten Obersthofmeister und gibt 3 Tage nachein-
ander Auskunft über das Befinden Ir Majestät.
13. Bey Brautwerbungen ist sie nur dann zugegen, wenn eine Prinzessin am
hiesigen Hoflager die Braut Sr Majestät des Kaisers ist und ihr die Oberst-
hofmeisterinn bereits als künftige Obersthofmeisterinn beygegeben ist, in
welchem Falle sie bey dem Werbungsakte zugegen zu seyn hat und sodann
dem untergeordneten Personale vorgestellt wird.
14. Bey der hungarischen Krönung Ihrer Majestät macht sie die Begleitung
und bey den verschiedenen einzelnen Ceremonien die erforderliche Bedie-
nung; und zwar: [433]
Bey den feyerlichen Einzügen fährt sie nach den kaiserlichen Garden, und
wenn kein feyerlicher Einzug ist, erscheinet sie auf dem Empfangsplatz zum
Empfange und zur Begleitung. Bey den verschiedenen Akten am Throne ste-
het sie links auf der Bühne. Sie begleitet Ie Majestät in die Kirche, hilft, sie
Open Access © 2019 by BÖHLAU VERLAG GMBH & CO.KG, WIEN
Norm und Zeremoniell
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Title
- Norm und Zeremoniell
- Subtitle
- Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Editor
- Karin Schneider
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2019
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20903-4
- Size
- 17.0 x 24.0 cm
- Pages
- 202
- Category
- Kunst und Kultur
Table of contents
- 1. Einleitung 8
- 2. Editionsrichtlinien 25
- 3. Edition 27
- Anmerkungen 169
- 4. Glossar 171
- 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
- 6. Abkürzungsverzeichnis 182
- 7. Bibliographie 184
- 7.1 Ungedruckte Quellen 184
- 7.2 Gedruckte Quellen 184
- 7.3 Nachschlagewerke 185
- 7.4 Literatur 186
- 8. Personenregister 194