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Norm und Zeremoniell - Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
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ETIQUETTE-NORMALE FÜR DEN ÖSTERREICHISCHEN KAISERHOF 158 2. Zu dem Gottesdienste am Gründonnerstage machen sie die gleichförmige Begleitung wie in Kirchengängen und nehmen nach der Obersthofmeiste- rinn der Kaiserinn das heilige Abendmahl. 3. Zu allen Dankfesten, wohin eine kaiserliche Prinzessin fährt, macht die betreffende Obersthofmeisterinn die Begleitung, indem sie bey Ihrer höchs- ten Frau im Wagen untenan sitzt; oder wenn mehrere kaiserliche Prinzes- sinnen zusammen fahren, machen die betreffenden Obersthofmeisterinnen die Begleitung in einem eigenen Hofwagen. 4. Zur Frohnleichnamsprozession benimmt sie sich bey der Farth in die be- treffende Kirche wie bey Dankfesten, im feyerlichen Zuge aber wie bey Kir- chengängen. [434] 5. Bey Vermählungen ihrer höchsten Frauen machen sie die Begleitung wie in Kirchengängen, und wenn Höchstselbe an einen fremden Hof vermählt werden, begleitet die betreffende Obersthofmeisterin bis an die Gränze. 6. Zur Vorsegnung Ir Majestät begleitet sie wie in Kirchengängen. 7. Zum Versehen Sr Majestät und Ir Majestät begleitet sie ihre höchste Frau. 8. Zu Leichen Ceremonien erscheinet sie a. bey den Todfällen der allerhöchsten Herschaften, wozu sie die Begleitung Ihrer Frau macht. b. Bey dem Todfalle ihrer höchsten Frau folgt [sie] zur feyerlichen Exposition rückwärts der Leiche; am Tage des Leichenbegängnißes erscheint sie in der Hofburgkirche zur Einsegnung, begleitet nach dem Sarge gehend zum Trau- erwagen und fährt im Trauerzuge nach dem Leibwagen. Bey der Ankunft in der Kirche tritt sie der Leiche nach und ist bey der Einsegnung gegenwärtig. 9. Zur Neujahrsfeyer macht sie die Aufwartung und begleitet ihre höchste Frau zum Glückwunsche bey I.I. M.M. 10. Zur Fußwaschung begleitet sie ihre höchste Frau, übernimmt von dem Obersthofmeister der Kaiserinn das Handtuch, welches sie Ihrer Majestät bey der Handwaschung zum Abtroknen überreicht und sodann zurück- nimmt. 11. Bey Brautwerbungen, welche an ihre höchste Frau geschehen, ist sie zu- gegen und macht rückwärts die Aufwartung. 12. Den Rang haben sie unter sich und vor den Dames du Palais. 13. In der Cortege, d. i. bey Begleitung ihrer höchsten Frau, hat sie den Platz wie in den verschiedenen [434’] einzelnen Fällen angegeben wurde. 14. Bey öffentlichen Tafeln steht sie in der Nähe ihrer höchsten Frau. 15. Bey dem Sternkreutzfeste macht sie die Begleitung und opfert. 16. Zu jedem Cercle und 17. Appartement (Hofversammlung) macht sie die Begleitung ihrer höchsten Frau. Open Access © 2019 by BÖHLAU VERLAG GMBH & CO.KG, WIEN
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Norm und Zeremoniell Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Title
Norm und Zeremoniell
Subtitle
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Editor
Karin Schneider
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2019
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20903-4
Size
17.0 x 24.0 cm
Pages
202
Category
Kunst und Kultur

Table of contents

  1. 1. Einleitung 8
    1. 1.1 Das Zeremoniell, der Wiener Hof und das Ende des AltenReiches 8
    2. 1.2 Die Normierung des Zeremoniells am Wiener Hof 12
    3. 1.3 Das Etiquette-Normale des Oberzeremonienmeisters Gundaker Heinrich Graf Wurmbrand: Datierung und Beschreibung 16
  2. 2. Editionsrichtlinien 25
  3. 3. Edition 27
    1. Etiquette-Normale für den österreichischen Kaiserhof 29
    2. I. Hauptstück Von den Hof-Feierlichkeiten 29
    3. II. Hauptstück Von denen mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Individuen 59
    4. III. Hauptstück Dienstverhältniße sämmtlicher mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Personen 63
      1. Jene Personen, welche am allerhöchsten Hoflager Vorzüge genießen, ohne eigentlich zu dem Hofstaate zu gehören 163
  4. Anmerkungen 169
  5. 4. Glossar 171
  6. 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
  7. 6. Abkürzungsverzeichnis 182
  8. 7. Bibliographie 184
  9. 7.1 Ungedruckte Quellen 184
  10. 7.2 Gedruckte Quellen 184
  11. 7.3 Nachschlagewerke 185
  12. 7.4 Literatur 186
  13. 8. Personenregister 194
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