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Norm und Zeremoniell - Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
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III. HAUPTSTÜCK 159 Sie ist appartementmäßig und hat bey ihrer höchsten Frau so wie bey I.I. M.M. den Kammerzutritt. 18. Rücksichtlich der Hoftrauer folgt sie den allgemeinen Vorschriften. 19. Bey solemnen Audienzen macht sie die Aufwartung zunächst ihrer höchs- ten Frau. III. Die Ajen der kaiserlichen Prinzen und Prinzessinnen sind eigentlich nur den kleinsten Prinzen und den nicht in publico stehenden Prinzessinnen zur Aufsicht beygegeben. Da selbe niemals zu öffentlichen Feyerlichkeiten er- scheinen, so haben dieselben im Hofceremoniel keinen Dienst, die einzigen Fälle einer Taufe und Vorsegnung ausgenommen. Bey Taufen trägt die Aja das durchlauchtigste Neugebohrne aus dem in- nern Appartement, übergiebt bey der Ausgangsthüre dasselbe dem Ersten Obersthofmeister und tritt demselben nach. Nach den Ritualfragen legt sie das Neugebohrne auf den vorhandenen Tisch, entblößt dasselbe und reicht es dem Ersten Obersthofmeister wieder, legt das Neugebohrne während des Dankfestes wieder auf den genannten Tisch und macht sodann die Zurück- begleitung zu dem innern Appartement, wo sie das Kind von dem Ersten Obersthofmeister übernimmt und in die Kammer zurückbringt. Bey Vorsegnungen geht sie neben Ir Majestät, und nach dem von Ir Majestät verrichteten [435] Dankgebethe bringt sie das Kind in die Kammer zurück. Den Rang hat sie nach den Obersthofmeisterinnen. IV. Die Dames du Palais sind jene Damen, welche bey Ir Majestät der Kaise- rinn den Dienst versehen und zu diesem Ende von der Obersthofmeisterinn ausgewählt werden. In jeder Woche stehen 6 von ihnen im Dienste, wovon imer zwey den Haupt- dienst haben, und wenn Ie Majestät öffentlich erscheinen, alle Sechs die Be- gleitung machen. Ihr Ceremonielsverhalten in den verschiedenen Feyerlichkeiten ist: 1. In allen Kirchengängen machen sie die Begleitung und kortegiren nach den anwesenden Obersthofmeisterinnen. 2. Bey Dankfesten machen die im Dienste stehenden Dames du Palais die Begleitung und fahren im feyerlichen Zuge nach den Obersthofmeisterinnen. 3. Zu dem Gottesdienste am Gründonnerstage machen sie die Begleitung wie in Kirchengängen und nehmen nach den anwesenden Obersthofmeisterin- nen das heilige Abendmahl. 4. Zur Frohnleichnamsprozession begleiten sie wie bey Dankfesten, und in dem feyerlichen Zuge wie bey Kirchengängen.
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Norm und Zeremoniell Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Title
Norm und Zeremoniell
Subtitle
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Editor
Karin Schneider
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2019
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20903-4
Size
17.0 x 24.0 cm
Pages
202
Category
Kunst und Kultur

Table of contents

  1. 1. Einleitung 8
    1. 1.1 Das Zeremoniell, der Wiener Hof und das Ende des AltenReiches 8
    2. 1.2 Die Normierung des Zeremoniells am Wiener Hof 12
    3. 1.3 Das Etiquette-Normale des Oberzeremonienmeisters Gundaker Heinrich Graf Wurmbrand: Datierung und Beschreibung 16
  2. 2. Editionsrichtlinien 25
  3. 3. Edition 27
    1. Etiquette-Normale für den österreichischen Kaiserhof 29
    2. I. Hauptstück Von den Hof-Feierlichkeiten 29
    3. II. Hauptstück Von denen mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Individuen 59
    4. III. Hauptstück Dienstverhältniße sämmtlicher mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Personen 63
      1. Jene Personen, welche am allerhöchsten Hoflager Vorzüge genießen, ohne eigentlich zu dem Hofstaate zu gehören 163
  4. Anmerkungen 169
  5. 4. Glossar 171
  6. 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
  7. 6. Abkürzungsverzeichnis 182
  8. 7. Bibliographie 184
  9. 7.1 Ungedruckte Quellen 184
  10. 7.2 Gedruckte Quellen 184
  11. 7.3 Nachschlagewerke 185
  12. 7.4 Literatur 186
  13. 8. Personenregister 194
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