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III. HAUPTSTÜCK 159
Sie ist appartementmäßig und hat bey ihrer höchsten Frau so wie bey I.I.
M.M. den Kammerzutritt.
18. Rücksichtlich der Hoftrauer folgt sie den allgemeinen Vorschriften.
19. Bey solemnen Audienzen macht sie die Aufwartung zunächst ihrer höchs-
ten Frau.
III. Die Ajen der kaiserlichen Prinzen und Prinzessinnen sind eigentlich nur
den kleinsten Prinzen und den nicht in publico stehenden Prinzessinnen zur
Aufsicht beygegeben. Da selbe niemals zu öffentlichen Feyerlichkeiten er-
scheinen, so haben dieselben im Hofceremoniel keinen Dienst, die einzigen
Fälle einer Taufe und Vorsegnung ausgenommen.
Bey Taufen trägt die Aja das durchlauchtigste Neugebohrne aus dem in-
nern Appartement, übergiebt bey der Ausgangsthüre dasselbe dem Ersten
Obersthofmeister und tritt demselben nach. Nach den Ritualfragen legt sie
das Neugebohrne auf den vorhandenen Tisch, entblößt dasselbe und reicht
es dem Ersten Obersthofmeister wieder, legt das Neugebohrne während des
Dankfestes wieder auf den genannten Tisch und macht sodann die Zurück-
begleitung zu dem innern Appartement, wo sie das Kind von dem Ersten
Obersthofmeister übernimmt und in die Kammer zurückbringt.
Bey Vorsegnungen geht sie neben Ir Majestät, und nach dem von Ir Majestät
verrichteten [435] Dankgebethe bringt sie das Kind in die Kammer zurück.
Den Rang hat sie nach den Obersthofmeisterinnen.
IV. Die Dames du Palais sind jene Damen, welche bey Ir Majestät der Kaise-
rinn den Dienst versehen und zu diesem Ende von der Obersthofmeisterinn
ausgewählt werden.
In jeder Woche stehen 6 von ihnen im Dienste, wovon imer zwey den Haupt-
dienst haben, und wenn Ie Majestät öffentlich erscheinen, alle Sechs die Be-
gleitung machen.
Ihr Ceremonielsverhalten in den verschiedenen Feyerlichkeiten ist:
1. In allen Kirchengängen machen sie die Begleitung und kortegiren nach
den anwesenden Obersthofmeisterinnen.
2. Bey Dankfesten machen die im Dienste stehenden Dames du Palais die
Begleitung und fahren im feyerlichen Zuge nach den Obersthofmeisterinnen.
3. Zu dem Gottesdienste am Gründonnerstage machen sie die Begleitung wie
in Kirchengängen und nehmen nach den anwesenden Obersthofmeisterin-
nen das heilige Abendmahl.
4. Zur Frohnleichnamsprozession begleiten sie wie bey Dankfesten, und in
dem feyerlichen Zuge wie bey Kirchengängen.
Norm und Zeremoniell
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Title
- Norm und Zeremoniell
- Subtitle
- Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Editor
- Karin Schneider
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2019
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20903-4
- Size
- 17.0 x 24.0 cm
- Pages
- 202
- Category
- Kunst und Kultur
Table of contents
- 1. Einleitung 8
- 2. Editionsrichtlinien 25
- 3. Edition 27
- Anmerkungen 169
- 4. Glossar 171
- 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
- 6. Abkürzungsverzeichnis 182
- 7. Bibliographie 184
- 7.1 Ungedruckte Quellen 184
- 7.2 Gedruckte Quellen 184
- 7.3 Nachschlagewerke 185
- 7.4 Literatur 186
- 8. Personenregister 194