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Norm und Zeremoniell - Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
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ETIQUETTE-NORMALE FÜR DEN ÖSTERREICHISCHEN KAISERHOF 160 5. Bey Vermählungen machen sie die Begleitung wie in Kirchengängen, die übrigen, nicht im Dienste stehenden Dames du Palais versammeln sich in der betreffenden Kirche zu dem Empfange. 6. [Bey] Vorsegnung Ir Majestät machen sie die Begleitung Ir Majestät wie in Kirchengängen. 7. Zum Versehen Sr Majestät und Ir Majestät begleiten sie wie in Kirchen- gängen. 8. Bey Leichen Ceremonien, und zwar: Bey dem Todfalle Ir Majestät der Kaise-[435’]rinn gehen zwey Dames du Pa- lais zur feyerlichen Exposition nach der Obersthofmeisterinn, die übrigen halten abwechselnd bey der Leiche die Bethstunde im Oratorio. Zu dem Leichenzuge erscheinen zwey Dames du Palais in der Hofburgkir- che, begleiten nach erfolgter Einsegnung die allerhöchste Leiche nach der Obersthofmeisterinn zum Trauerwagen, begleiten im Leichenzuge mit der Obersthofmeisterinn und tretten dem Sarge in die Kirche nach. Die übrigen Dames du Palais versammeln sich in der Kirche, wo die Beyset- zung statt hat. Gleichförmig dienen sie bey dem Todfalle einer großjährigen kaiserlichen Prinzessin. 9. Zur Neujahrsfeyer machen die dienenden Dames du Palais mit der Oberst- hofmeisterinn die Glückswünsche bey Ir Majestät und machen die Aufwar- tung bey den verschiedenen Audienzen, welche Ie Majestät an diesem Tage ertheilen. 10. Zur Fußwaschung machen die dienenden Dames du Palais die Beglei- tung. 11. Bey Brautwerbungen, welche an kaiserliche Prinzessinnen geschehen, benehmen sich die im Dienste stehenden Dames du Palais wie bey feyerli- chen Audienzen gesagt wird. 12. Den Rang haben die Dames du Palais vor allen übrigen Damen, jedoch nach den Fürstinnen, und unter sich haben die im Dienste stehenden den ersten Rang, und im Allgemeinen rangiren sie sich nach dem Range ihrer Gemahle, und zwar so, daß die Fürstinnen den 1ten, die Geheimraths Frauen den 2ten, die Geheimraths Wittwen den 3ten, die Kämmerersfrauen den 4ten und die Kämmererswittwen den letzten Rang haben. 13. Bey der böhmischen und hungarischen Krönung begleiten die Dames du Palais nach der Obersthofmeisterinn, helfen Ie Majestät ankleiden, begleiten in die Kirche, wo sie auf den zubereiteten Plätzen dem Dankgebethe beywoh- nen. [436] Zwey Dames du Palais bereiten Ie Majestät zur Salbung [vor] und helfen Dieselbe abtroknen. Open Access © 2019 by BÖHLAU VERLAG GMBH & CO.KG, WIEN
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Norm und Zeremoniell Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Title
Norm und Zeremoniell
Subtitle
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Editor
Karin Schneider
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2019
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20903-4
Size
17.0 x 24.0 cm
Pages
202
Category
Kunst und Kultur

Table of contents

  1. 1. Einleitung 8
    1. 1.1 Das Zeremoniell, der Wiener Hof und das Ende des AltenReiches 8
    2. 1.2 Die Normierung des Zeremoniells am Wiener Hof 12
    3. 1.3 Das Etiquette-Normale des Oberzeremonienmeisters Gundaker Heinrich Graf Wurmbrand: Datierung und Beschreibung 16
  2. 2. Editionsrichtlinien 25
  3. 3. Edition 27
    1. Etiquette-Normale für den österreichischen Kaiserhof 29
    2. I. Hauptstück Von den Hof-Feierlichkeiten 29
    3. II. Hauptstück Von denen mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Individuen 59
    4. III. Hauptstück Dienstverhältniße sämmtlicher mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Personen 63
      1. Jene Personen, welche am allerhöchsten Hoflager Vorzüge genießen, ohne eigentlich zu dem Hofstaate zu gehören 163
  4. Anmerkungen 169
  5. 4. Glossar 171
  6. 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
  7. 6. Abkürzungsverzeichnis 182
  8. 7. Bibliographie 184
  9. 7.1 Ungedruckte Quellen 184
  10. 7.2 Gedruckte Quellen 184
  11. 7.3 Nachschlagewerke 185
  12. 7.4 Literatur 186
  13. 8. Personenregister 194
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