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„Österreich wird meine Stimme erkennen lernen wie die Stimme Gottes in der Wüste“ - Tagebücher 1839–1858, Volume I
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Page - 593 - in „Österreich wird meine Stimme erkennen lernen wie die Stimme Gottes in der Wüste“ - Tagebücher 1839–1858, Volume I

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59324. Juni 1846 ich seit lange nicht so müde gewesen. gegen 1/2 1 fing die eigentliche ent- hüllungsceremonie an. von der rede des fürsten metternich sah und hörte ich nichts. dagegen verunglückte der moment der enthüllung selbst, indem die leinwand, welche die statue des kaisers verhüllte, durchaus nicht her- unter wollte, und daher ein hausknecht sie mittelst einer leiter herabneh- men mußte. Wieder Anlaß zu zahlreichen Bonmots, welche überhaupt auf dieses monument von allen seiten herabregnen, und zwar oft welche von der boshaftesten Art, namentlich das finanzpatent vom Jahre 1811 muß stark dazu herhalten,1 und doch ist es gerade das, was ich dem kaiser franz am leichtesten verzeihen könnte. imposant war die ganze feyer gar nicht trotz allen äußern spectakels, denn es fehlte der Zauber einer großen Persönlichkeit oder einer großen er- innerung. das monument selbst aber ist ein total mißlungenes. die niederösterreichischen stände haben eine sogenannte staatsschrift verfaßt, welche mir mitgetheilt worden ist. sie ist von doblhoff und volle 7 Bogen lang. unter schüchterner Berufung auf den 14. Artikel der Bundes- akte2 und auf die durch das „siegreiche volk“ herbeygeführten ereignisse von 1813 und 14 erinnern sie daran, wie kaiser franz damals die stände vollends beseitiget und eine durchaus absolute regierungsweise eingeführt habe. Aus angestammter treue hätten sich damals die stände selbst zurück gezogen, in der erwartung, ob aus dieser vergrößerten regierungsgewalt das Beste des landes erwachsen würde. dieses sey aber nicht erfolgt, und so sähen sich die stände nun verpflichtet, ihre verfassungsmäßigen rechte zu wahren, na- mentlich ihr recht des Beyrathes in allen landesangelegenheiten. Bis hieher wäre nun Alles recht gut, nun aber folgen auf vollen 5 Bogen bittere klagen über die Plackereyen, denen die grundherrschaften von sei- ten der kreisämter als Behörden etc. ausgesetzt seyen. das zerstört den eindruck, welchen der Anfang der schrift gemacht hat, und das sagte ich ihnen auch, als sie mich um meine meinung fragten: es würde nähmlich diese schrift, wenn sie, wie es ihre Absicht war, veröffentlicht würde, nur zu einer Waffe mehr in den händen sowohl der Bureaukratie als der liberalen werden: die erstere würde, wie sie ohnehin seit den galizischen ereignissen thut, einen wohlfeilen liberalismus affektiren, die andern hingegen würden ausrufen: da seht ihr, daß die landstände nichts als eingefleischte Aristo- kraten sind, ohne interesse für land und volk. so lange ihr keine Populari- 1 mit dem finanzpatent vom 20.2.1811 wurde der umtausch der Wiener Bankozettel bis 31.1.1812 zu einem fünftel ihres nominalwerts verfügt als versuch, den hohen Papiergeld- umlauf und die Inflation in den Griff zu bekommen. 2 gemeint ist wohl Art. 13 der Bundesakte v. 8.6.1815: „in allen Bundesstaaten wird eine landständische Verfassung statt finden.“ Art. 14 dagegen regelt die Stellung des ehemals reichsunmittelbaren Adels und der mediatisierten fürsten- und grafenhäuser.
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„Österreich wird meine Stimme erkennen lernen wie die Stimme Gottes in der Wüste“ Tagebücher 1839–1858, Volume I
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
„Österreich wird meine Stimme erkennen lernen wie die Stimme Gottes in der Wüste“
Subtitle
Tagebücher 1839–1858
Volume
I
Author
Viktor Franz Freiherr von Andrian-Werburg
Editor
Franz Adlgasser
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2011
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-205-78612-2
Size
17.0 x 24.0 cm
Pages
744
Keywords
Viktor Andrian-Werburg (1813 - 1858), Revolution 1848, Austrian Neoabsolutism, Austria future (1842), Late Vormärz, Reform and Repression
Category
Biographien

Table of contents

  1. Vorwort (Ffritz Fellner) 9
  2. Viktor Franz Freiherr von Andrian-Werburg (1813–1858) – eine Lebensskizze 11
  3. Überlieferung der tagebücher 37
  4. Editionsrichtlinien 41
  5. Tagebücher 1839–1847 43
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