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Juni 1846
ich seit lange nicht so müde gewesen. gegen 1/2 1 fing die eigentliche ent-
hüllungsceremonie an. von der rede des fürsten metternich sah und hörte
ich nichts. dagegen verunglückte der moment der enthüllung selbst, indem
die leinwand, welche die statue des kaisers verhüllte, durchaus nicht her-
unter wollte, und daher ein hausknecht sie mittelst einer leiter herabneh-
men mußte. Wieder Anlaß zu zahlreichen Bonmots, welche überhaupt auf
dieses monument von allen seiten herabregnen, und zwar oft welche von der
boshaftesten Art, namentlich das finanzpatent vom Jahre 1811 muß stark
dazu herhalten,1 und doch ist es gerade das, was ich dem kaiser franz am
leichtesten verzeihen könnte.
imposant war die ganze feyer gar nicht trotz allen äußern spectakels,
denn es fehlte der Zauber einer großen Persönlichkeit oder einer großen er-
innerung. das monument selbst aber ist ein total mißlungenes.
die niederösterreichischen stände haben eine sogenannte staatsschrift
verfaßt, welche mir mitgetheilt worden ist. sie ist von doblhoff und volle 7
Bogen lang. unter schüchterner Berufung auf den 14. Artikel der Bundes-
akte2 und auf die durch das „siegreiche volk“ herbeygeführten ereignisse von
1813 und 14 erinnern sie daran, wie kaiser franz damals die stände vollends
beseitiget und eine durchaus absolute regierungsweise eingeführt habe. Aus
angestammter treue hätten sich damals die stände selbst zurück gezogen,
in der erwartung, ob aus dieser vergrößerten regierungsgewalt das Beste
des landes erwachsen würde. dieses sey aber nicht erfolgt, und so sähen sich
die stände nun verpflichtet, ihre verfassungsmäßigen rechte zu wahren, na-
mentlich ihr recht des Beyrathes in allen landesangelegenheiten.
Bis hieher wäre nun Alles recht gut, nun aber folgen auf vollen 5 Bogen
bittere klagen über die Plackereyen, denen die grundherrschaften von sei-
ten der kreisämter als Behörden etc. ausgesetzt seyen. das zerstört den
eindruck, welchen der Anfang der schrift gemacht hat, und das sagte ich
ihnen auch, als sie mich um meine meinung fragten: es würde nähmlich
diese schrift, wenn sie, wie es ihre Absicht war, veröffentlicht würde, nur zu
einer Waffe mehr in den händen sowohl der Bureaukratie als der liberalen
werden: die erstere würde, wie sie ohnehin seit den galizischen ereignissen
thut, einen wohlfeilen liberalismus affektiren, die andern hingegen würden
ausrufen: da seht ihr, daß die landstände nichts als eingefleischte Aristo-
kraten sind, ohne interesse für land und volk. so lange ihr keine Populari-
1 mit dem finanzpatent vom 20.2.1811 wurde der umtausch der Wiener Bankozettel bis
31.1.1812 zu einem fünftel ihres nominalwerts verfügt als versuch, den hohen Papiergeld-
umlauf und die Inflation in den Griff zu bekommen.
2 gemeint ist wohl Art. 13 der Bundesakte v. 8.6.1815: „in allen Bundesstaaten wird eine
landständische Verfassung statt finden.“ Art. 14 dagegen regelt die Stellung des ehemals
reichsunmittelbaren Adels und der mediatisierten fürsten- und grafenhäuser.
„Österreich wird meine Stimme erkennen lernen wie die Stimme Gottes in der Wüste“
Tagebücher 1839–1858, Band I
- Titel
- „Österreich wird meine Stimme erkennen lernen wie die Stimme Gottes in der Wüste“
- Untertitel
- Tagebücher 1839–1858
- Band
- I
- Autor
- Viktor Franz Freiherr von Andrian-Werburg
- Herausgeber
- Franz Adlgasser
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2011
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-205-78612-2
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 744
- Schlagwörter
- Viktor Andrian-Werburg (1813 - 1858), Revolution 1848, Austrian Neoabsolutism, Austria future (1842), Late Vormärz, Reform and Repression
- Kategorie
- Biographien