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See oder Fluß oder durch ein Gebirge bezeichnet ist, wogegen sie eine politische heißt,
wenn sie durch offenes Land und für das Auge unsichtbar hinläuft. Die Grenzen Österreich-
Ungarns sind nun größteutheils natürliche, was in militärischer Beziehung seinen hohen
und unbestrittenen Werth hat. Wenn wir nun von den kleineren Strecken politischer Grenzen
absehen, so finden wir in dieser Beziehung die Grenzen der Monarchie offen: in Schlesien
gegen Prenßen, von der Weichsel bis Kimpolnng in der Bukowina gegen Rußland und
Rumänien, am Lim gegen die Türkei, bei Görz gegen Italien und bei Salzburg gegen Baiern.
Bestandtheile und Flächeninhalt.
Die österreichisch-ungarische Monarchie besteht aus zwei in Gesetzgebung und
Verwaltung getrennten und nur in der Person des Monarchen und in der Besorgung
bestimmter gemeinsamer Angelegenheiten verbundenen Staatsgebieten oder Reichshälften.
Die Verbindung ist demnach von jener Art, die man als Realunion bezeichnet. Die eine dieser
Reichshälften, oder das österreichische Staatsgebiet, umfaßt die im Reichsrathe
vertretenen Königreiche und Länder, während die andere, oder das ungarische
Staatsgebiet, als Länderderun garischen Krone zusammengefaßt wird. Jenes pflegt
man mit Rücksicht ans das Grenzflüßchen Leitha auch Cisleithauien, dieses Traus-
leithanien zu nennen. Hiezn kommt noch das beiden Reichshälften gemeinsam angehörige
sogenannte Oeeupationsgebiet, aus den Ländern Bosnien und Hereegovina bestehend.
Die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder sind: 1. das Erzherzogthum
Niederösterreich, 2. das Erzherzogthum Oberösterreich, 3. das Herzogthum Salzburg,
4. das Herzogthum Steiermark, 5. das Herzogthum Kärnten, 6. das Herzogthum Krain,
7. die gesürstete Grafschaft Görz und Gradiska, 8. die Stadt Trieft sammt Gebiet, 9. die
Markgrafschaft Jstrien, 10. das Königreich Dalmatien, 11. die gefürstete Grafschaft Tirol,
12. das Land Vorarlberg, 13. das Königreich Böhmen, 14. die Markgrafschaft Mähren,
15. das Herzogthnm Schlesien, 16. das Königreich Galizien und 17. das Herzogthnm
Bukowina.
Zu den Ländern der ungarischen Krone gehören: 1. das Königreich Ungarn (mit
Siebenbürgen), 2. das Königreich Kroatien und Slavonien und 3. die Stadt Fiume
sammt Gebiet.
Die Gesammtmouarchie hat ohne das Oeeupationsgebiet einen Flächeninhalt von
624.231 Quadratkilometern oder 11.337 geographischen Qnadratmeilen, von welchen
300.226 Quadratkilometer oder 5.452 5 geographische Quadratmeilen ans die im
Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder und 324.005 Quadratkilometer oder
5.884 3 geographische Quadratmeilen auf die Länder der ungarischen Krone entfallen.
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Übersichtsband, 1. Abteilung: Naturgeschichtlicher Teil, Band 2
- Titel
- Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
- Untertitel
- Übersichtsband, 1. Abteilung: Naturgeschichtlicher Teil
- Band
- 2
- Herausgeber
- Erzherzog Rudolf
- Verlag
- k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
- Ort
- Wien
- Datum
- 1886
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 15.77 x 26.41 cm
- Seiten
- 344
- Schlagwörter
- Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
- Kategorien
- Kronprinzenwerk deutsch