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1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts)
[§ 7]
Zum sibennden ist nicht minder von nötten, sich zuerinndern, was füer
uberlenndt oder purgckhrecht gründt, agckher , wisen , weingarten etc., so
zuvor des gotshauß unnderthonen zugehördt, aus dem aigen annderer herrn
unnderthonen verkhaufft worden; darauf mit ernnst aufzulegen, das sie
die selben widerumben zum aigen bringen, khauffen oder ablössen unnd
sunderlich welliche unnderthonen von ierer behausten guetter, zugehorung,
agkher , wisen , weingarten etc. versetzt oder verkhaufft, den selben beÿ
hoher straff auffzulegen, das sÿ solch gründt in ainem bestimbten termin
widerumben zu iren behausten guettern khauffen oder ablösenn.
[§ 8]
Zum achten ist aus erzelten ursachen hoch von notten, das derlaÿ ver-
handlung der gründt abgestelt unnd darnach den unnderthonen beÿ hoherr
straff auferlegt werde, daz hinfüran khainer ainigen grundt, zu ainem n
behausten guet gehörig, verkhauff oder versetz. Welche aber uberlenndt
oder purgckhrecht grindt haben unnd auß noth zu verkhauffen getrungen,
die selben sollen solch grundt khaines anndern herrn unnderthon , osunder
des gotshauß unnderthon ,o annfaillen, versetzen oder verkhauffen, darmit
sollich grundt beÿ dem aigen erhalten, sÿ die unnderthanen dem gotshauß
steür , diennst unnd annder annschlag dest stetlicher ausrichten p vermugen,
darumben sollen alle kheuff vor richter unnd geschwornen beschehen, an-
derst nicht chrafft oder bestanndt q haben.
[§ 9]
Zum neundten, nach dem der anrainnden grundtherrn unnd oberkhaiten
namen durch verkhauff, erbschafft unnd in annder weg villvelltig verenn-
dert, sollen alle anrainde herren oder obrikhaitten ann welligen ortten des
gottshauß gemergkh ab- oder anngeen, von neuem beschriben, auch die
march , marchstain , rhotter, laber,r mit vleiß s besehen unnd im vall das
dieselben verdungkhlt unnd unnlautter, widerumben erfrischt werden.
[§ 10]
Zum zehennden soll khain richter seiner pflicht des richter ambts halben
bemiessigt werden, er hab dann zuvor aller seiner ambt hanndlung, alls
lanng er richter gewesen, relation thuen t, auch auf die ordennlich diennst
zeitt alle diennst unnd steuer volligckhlich ein gebracht, verraith unnd
n fehlt in B
o –o fehlt in D und E
p folgt in D und E: unnd
q folgt gestrichen: weiß
r –r fehlt in B, C, D und E
s so in B, C, D und E; in A irrtümlich: vleisch
t B, C, D und E: gethon
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848