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1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts)
[§ 3]
Phistermaister
Hat zuvor meines erachtens umb 8 tl u d v gedienndt. Ist vermug beiligunder
innstruction aufgenomen worden unnd ich hab nie w gehört, das im ain roß
gehalten, dann es ist ain ambt leichtlich zue regieren, so hat er auch ainen
ausspeisser.
[§ 4]
Kuchlmaister
Ain khuchelmaister hat zuvor meines erachtenns xauch uberx 18 tl y d z
besoldung nit gehabt unnd ist im khain roß gehalten worden. Wann er
auf die märckht geraist, hat er mit vorwissen des aa herrn prelaten denn
gutschÿ genomen unnd sich yederzeit beflissen, das er zu dem hieigen fleisch
hackhern gestannden unnd einkhaufft. Ain gwolbschreiber ist sein gegen-
schreiber, wierdet durch denn herrn prelaten aufgenumen. Vor jaren sein auf
die khuchl bbbeÿ 8 hundert guldin ain jar außgeben wordenbb, yetzo khumbt
die khuchl ausgab ain jar nachent auf 5 taussen guldin. Daz ist ain grosse
unngeleichaidt unnd nicht zu glauben, das die khuchel ausgab von wegen
das der ober khellner , der zuvor mit dem gruendtpuechern zu Wien gehaust,
alher khumen, umb sovill grosser sein solle. Ich verstehe aber, daz ain grosse
verschwendung cc bey der khuchl beschehe. Darumben ist mein rath, solche
abzustellen, dem khuchlmaister zubevelhen, das er dd dem herrn prelathen
ain lauttern schrifftlichen bericht thue, wievil er yetzo ainer yeden perschon
ain wochen von dem zergaden gebe unnd sich mit dem ee ausspeissen halte.
Darauff mag im ain ordnung ervolgen, wie er sich verrer halten solle unnd
hinfüran solt sich ain yeder khuchelmaister ffalle wochenff mit seiner wo-
chen zettl gefast gg machen, dann hh der herr ii prelat wirdet wissen verordnug
zuethuen, damit die selbigen inn frischer gedechnus durch den hoffmaister
u fehlt in C und D; E: fl
v fehlt in E
w E: niemallen
x –x fehlt in E
y fehlt in C und D; E: fl
z fehlt in E
aa fehlt in E
bb –bb C: 100 fl aufgangen ain jahr; D: bei 100 fl aufgangen ain jahr
cc so in C, D und E; A: verschweidung
dd C: der
ee fehlt in C
ff –ff C und D: allweegen
gg E: verfast
hh E: daß
ii fehlt in E
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848