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Vor 1918
INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG - Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
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3. Das Hofmeisteramt auch verhüettung nachthailß und schadens füerträglich zu seÿn befindt, bestermassen beobachten. Dahero [§ 2] andertens herr hoffmaister ihme anligen wirdt lassen, daß er des gottshauß freÿheiten mit höchstem fleiß in allen sachen und innhaltungen beobachte, beschuze, widerwerttig und prejudicierliche handlungen verhüette, ablaine und denen armen in allen vier viertln closters unterthannen , solcher massen in billichen nottürfftigen sachen hülfflich und beÿständig seÿe, damit nie- mandt wider gemelte freÿheiten onerirt noch dem gottshauß etwas entzogen werde. Zu welchem ennde dann [§ 3] drittens, wann ein officier oder bedienter, es seÿe beÿ dem closter, auf pfle- gen, maÿrhöffen oder anderwerttig, wie nicht weniger ein closters untert- hann jennseits der Thonau in zwaÿ Vierteln ober und unter Männhartberg (ausser Langenenzerstorff und zur pfleg Stoÿzendorff und Reinprechtspölla gehörige dorffschafften, wie auch des ambts Meüssau ) mit todt abgehet, hat herr hoffmaister die inventur vorzunemben, testamenta zueröffnen, nicht weniger aller in gemelten zweÿen Viertlen ob undt unter Männhartsberg begriffener closters unterthannen verträg - undt kaufbriff zu ständten, zu richten und neben herrn oberkeller auszuferttigen, jedoch gegen erlegung der gebührenten tax , so h(er)r hoffmaister allein zueständtig, nemblichen von einer inventur von gulden im völligen vermögen 3 d, vor ein doppelten vertrag von hundert gulden 1 fl, vor ein doppelten kauffbrieff gleichfahls von hundert gulden 1 fl, vor ein original testament 1 fl 30 Xr, von eröff- und publicirung 36 kr, abschrüfft, so vidimirt, 45 kr, von paassbrieff 30 Xr, von abschiedt 30 Xr, auch solle herr hoffmaister keinen frembden anderer herr- schaffts unterthannen oder waißen einige erbschafft erfolgen lassen, es seÿe dann, daß abfahrtgelt von jeden gulden 12 pfening, die ausser landts aber von gulden 24 d erlegt worden, welche er dem closter allein zuverraithen hat. [§ 4] Vierttens, die waisengelter soll herr hoffmaister richtig und fleissig, wann selbe und woher sÿe erlegt worden, in das buech der erlegten gelter ein- schreiben, selbe entweder auf der renndtcammer in die eÿsene truhen verschliessen oder aber auf gnädigen befelch den gnädigen herrn, herrn praelathen gegen schein einhändtigen. Wann aber dennen pupillen oder einem andern von erlegten geltern etwas hinauß gegeben wirdt, solle er darob seÿn, daz das gottshaus mit landtbräuchigen verzüchts-quittungen versichert werde und nichts prejudicirliches selbigem gescheche, westwegen dergleichen handlungen in beÿseÿn eines herrn oberkellers (alß welcher die persohn ihrer hochwürden und gnaden, herrn, herrn praelathens repraesen- tirt) auf der renndtcammer undt keines weegs in seiner wohnung durch ihne herrn hoffmaister fürgenomben sollen werden, auch solle herr hoffmaister 219
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
Titel
INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Untertitel
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
Herausgeber
Josef Löffler
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2021
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-21304-8
Abmessungen
15.5 x 23.0 cm
Seiten
876
Kategorien
Geschichte Vor 1918

Inhaltsverzeichnis

  1. Verzeichnis der Editionseinheiten 9
  2. Geleitwort 21
  3. Vorwort 23
  4. EINFÜHRUNG 25
  5. 1. Einleitung und Forschungsstand 25
  6. 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
    1. 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
    2. 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
    3. 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
    4. 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
    5. 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
    6. 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
  7. 3. Die Quellen 65
    1. 3.1 Instruktionen und Ordnungen 65
    2. 3.2 Bestallungen und Reverse 72
  8. ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
  9. 1. Die Quellenüberlieferung 79
  10. 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
    1. 2.1 Die Identifizierung der Editionsgrundlage 95
    2. 2.2 Die Anordnung der Editionseinheiten 99
  11. 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
    1. 3.1 Kopfregest und Quellenbeschreibung 101
    2. 3.2 Der Editionstext 105
    3. 3.3 Der textkritische Apparat 106
  12. 4. Editionsgrundsätze 107
    1. 4.1 Textkonstitution 107
    2. 4.2 Textwiedergabe 108
    3. 4.3 Konventionelle Zeichen 109
    4. 4.4 Nicht aufgelöste Kürzungen und Abkürzungen im Editionsteil 110
  13. EDITION 111
  14. 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
    1. 1.1 Memorial über eine Herrschaftsbereitung 111
    2. 1.2 Texte zur Reform der Ämter und zum Verhalten der Beamten 115
  15. 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
  16. 3. Das Hofmeisteramt 140
    1. 3.1 Instruktionen für den Hofmeister 140
    2. 3.2 Bestallungen für den Hofmeister 238
    3. 3.3 Reverse von Hofmeistern 245
  17. 4. Die Rentkammer 257
    1. 4.1 Taxordnungen für die Rentkammer 257
    2. 4.2 Instruktionen für den Rentmeister / den Rentschreiber 261
    3. 4.3 Revers eines Rentschreibers 281
  18. 5. Die Oberkammer 282
    1. 5.1 Memorial über die Amtshandlungen auf der Oberkammer 282
    2. 5.2 Ordnungen und Verzeichnisse über die Kanzleitaxe auf der Oberkammer 284
    3. 5.3 Grundbuchsordnungen 293
    4. 5.4 Instruktionen für den Grundschreiber 299
    5. 5.5 Instruktionen für den Remanenzer 345
  19. 6. Die Registratur 362
  20. 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
    1. 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
    2. 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
    3. 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
    4. 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
    5. 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
    6. 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
    7. 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
    8. 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
  21. 8. Das Kammeramt 404
    1. 8.1 Instruktionen für den Kammerschreiber 404
    2. 8.2 Instruktion für den Kammeramtsverwalter 417
    3. 8.3 Heiratsrevers eines Kammeramtsschreibers 421
  22. 9. Die Forstwirtschaft 423
    1. 9.1 Instruktionen für den Förster 423
    2. 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
    3. 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
    4. 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
    5. 9.5 Reverse von Förstern 489
  23. 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
    1. 10.1 Kellerordnung 493
    2. 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
    3. 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
    4. 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
    5. 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
    6. 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
    7. 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
    8. 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
    9. 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
    10. 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
  24. 11. Das Küchenamt 585
    1. 11.1 Instruktionen für den Küchenmeister 585
    2. 11.2 Küchenamtsordnung 605
  25. 12. Das Pfisteramt 609
    1. 12.1 Instruktionen für den Pfistermeister (mit integrierten Brotausspeisungsordnungen) 609
    2. 12.2 Ordnung über die Brotausspeisung 646
  26. 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
    1. 13.1 Instruktionen für den Spittelmeister / die Spittelmeisterin 650
    2. 13.2 Kontrakt zwischen dem Spittelmeister und dem Verwalter des Meierhofes 667
    3. 13.3 Instruktionen für den Stiftsapotheker 669
  27. 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
    1. 14.1 Stallordnungen 679
    2. 14.2 Instruktionen für den Stallmeister 687
    3. 14.3 Instruktion für die Reitknechte 693
    4. 14.4 Instruktionen für den Geschirrmeister 696
  28. 15. Angestellte und Handwerker 709
    1. 15.1 Instruktion für den Zimmermann 709
    2. 15.2 Instruktionen für den Hausmeister des Freihauses in Wien 711
    3. 15.3 Instruktion für den Organisten 720
    4. 15.4 Abrechnung mit dem Hofgärtner 722
  29. 16. Die Donauschifffahrt 724
    1. 16.1 Bestallung des Schiffmeisters 724
    2. 16.2 Ordnung für die Schiffsknechte 725
  30. 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
    1. 17.1 Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 730
    2. 17.2 Texte im Zusammenhang mit der Entstehung der Kanzleiordnung 742
    3. 17.3 Bestallungsdekrete nach 1786 759
    4. 17.4 Amtseide 776
    5. 17.5 Inventar der Stiftskanzlei 778
  31. VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
  32. 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
    1. 1.1 Ungedruckte Quellen 783
    2. 1.2 Gedruckte Quellen 784
    3. 1.3 Hilfsmittel und Nachschlagewerke 785
    4. 1.4 Literatur 789
  33. 2. Abkürzungsverzeichnis 798
  34. 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
  35. 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
  36. 5. Glossar 801
  37. 6. Personenregister 841
  38. 7. Ortsregister 845
  39. 8. Sachregister 848
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