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3. Das Hofmeisteramt
auch verhüettung nachthailß und schadens füerträglich zu seÿn befindt,
bestermassen beobachten. Dahero
[§ 2]
andertens herr hoffmaister ihme anligen wirdt lassen, daß er des gottshauß
freÿheiten mit höchstem fleiß in allen sachen und innhaltungen beobachte,
beschuze, widerwerttig und prejudicierliche handlungen verhüette, ablaine
und denen armen in allen vier viertln closters unterthannen , solcher massen
in billichen nottürfftigen sachen hülfflich und beÿständig seÿe, damit nie-
mandt wider gemelte freÿheiten onerirt noch dem gottshauß etwas entzogen
werde. Zu welchem ennde dann
[§ 3]
drittens, wann ein officier oder bedienter, es seÿe beÿ dem closter, auf pfle-
gen, maÿrhöffen oder anderwerttig, wie nicht weniger ein closters untert-
hann jennseits der Thonau in zwaÿ Vierteln ober und unter Männhartberg
(ausser Langenenzerstorff und zur pfleg Stoÿzendorff und Reinprechtspölla
gehörige dorffschafften, wie auch des ambts Meüssau ) mit todt abgehet, hat
herr hoffmaister die inventur vorzunemben, testamenta zueröffnen, nicht
weniger aller in gemelten zweÿen Viertlen ob undt unter Männhartsberg
begriffener closters unterthannen verträg - undt kaufbriff zu ständten, zu
richten und neben herrn oberkeller auszuferttigen, jedoch gegen erlegung
der gebührenten tax , so h(er)r hoffmaister allein zueständtig, nemblichen
von einer inventur von gulden im völligen vermögen 3 d, vor ein doppelten
vertrag von hundert gulden 1 fl, vor ein doppelten kauffbrieff gleichfahls
von hundert gulden 1 fl, vor ein original testament 1 fl 30 Xr, von eröff- und
publicirung 36 kr, abschrüfft, so vidimirt, 45 kr, von paassbrieff 30 Xr, von
abschiedt 30 Xr, auch solle herr hoffmaister keinen frembden anderer herr-
schaffts unterthannen oder waißen einige erbschafft erfolgen lassen, es seÿe
dann, daß abfahrtgelt von jeden gulden 12 pfening, die ausser landts aber
von gulden 24 d erlegt worden, welche er dem closter allein zuverraithen
hat.
[§ 4]
Vierttens, die waisengelter soll herr hoffmaister richtig und fleissig, wann
selbe und woher sÿe erlegt worden, in das buech der erlegten gelter ein-
schreiben, selbe entweder auf der renndtcammer in die eÿsene truhen
verschliessen oder aber auf gnädigen befelch den gnädigen herrn, herrn
praelathen gegen schein einhändtigen. Wann aber dennen pupillen oder
einem andern von erlegten geltern etwas hinauß gegeben wirdt, solle er
darob seÿn, daz das gottshaus mit landtbräuchigen verzüchts-quittungen
versichert werde und nichts prejudicirliches selbigem gescheche, westwegen
dergleichen handlungen in beÿseÿn eines herrn oberkellers (alß welcher die
persohn ihrer hochwürden und gnaden, herrn, herrn praelathens repraesen-
tirt) auf der renndtcammer undt keines weegs in seiner wohnung durch ihne
herrn hoffmaister fürgenomben sollen werden, auch solle herr hoffmaister
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848