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Einführung
grammatikalische Form würde eigentlich nach gängiger Ansicht der Akten-
kunde eine eigenhändige Vollziehung verbieten. 303
3.2 Bestallungen und Reverse
Bestallungen 304 sind offene Urkunden mit Publikations- und Publizitäts-
willen (Patente), 305 mit denen Funktionsträgern die Ernennung bzw. die
Aufnahme in den Dienst öffentlich beurkundet wurde. Der Begriff »Bestal-
lung « kann neben dem Schriftstück auch die Anstellung eines Amtsträgers,
Handwerkers oder Tagelöhners selbst bezeichnen. 306
Bis zur Reform der Stiftsverwaltung im Jahr 1786 sind aus dem Kreis
der leitenden Beamten (»Offiziere «) nur Bestallungen für den Hofmeister
erhalten. Diese datieren alle in die Zeit vor der Mitte des 17. Jahrhundert,
bis dahin wird in den Hofmeisterinstruktionen auch regelmäßig hinsichtlich
der Besoldungsregelung auf die ausgehändigte Bestallung verwiesen. 307 Für
andere Beamte sind aus dieser Zeit keine Bestallungen überliefert und es
werden auch in anderen Texten keine erwähnt, sodass viel dafür spricht,
dass nur für den Hofmeister als oberstem Beamten Bestallungen ausgefer-
tigt wurden, zumal bei den anderen Offizieren die Besoldung von Anfang an
in der Instruktion selbst geregelt wurde. Einen diesbezüglichen Hinweis bie-
ten die Instruktionen für den Pfistermeister , die mit der Selbstbezeichnung
»Instruktion und Bestallung « 308 betitelt sind, woraus zu schließen ist, dass
sie beide Funktionen erfüllten und zumindest für dieses Amt keine eigene
Bestallung ausgefertigt wurde. Bei zwei Instruktionen für den Spittelmeis-
ter geht ebenfalls aus dem Text hervor, dass sie gleichzeitig als Bestallung
und Instruktion fungierten. 309
Neben den Hofmeisterbestallungen sind aus der zweiten Hälfte des
16. Jahrhunderts noch zwei Bestallungen für subalterne Amtsträger, die
nicht zum engeren Kreis der Offiziere gehörten, überliefert, nämlich eine
Bestallung für den Meier des Tuttenhofes 310 und eine für den Schiffmeis-
ter . 311 Für den Meier ist auch eine gleichzeitig zur Bestallung ausgestellte
303 Hochedlinger, Aktenkunde 192.
304 Vgl. zum Folgenden Löffler, Erstlichen 232 f.
305 Hochedlinger, Aktenkunde 28.
306 Z. B. Nr. 55 , § 19 in Bezug auf die Anstellung der Weingartenhüter.
307 Z. B. Nr. 20 , § 26.
308 Nr. 120 , 121
309 Nr. 125 , § 11; Nr. 126 , § 11.
310 Nr. 67 .
311 Nr. 145.
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848