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Edition
9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken
91.
Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken
Klosterneuburg, [ca. zweite Hälfte 18. Jahrhundert]
A StAKl, K 207, Nr. 5.
Aufbau: R – P – 28 §§.
Datierung: nach der Schrift.
Überlieferungsform: Abschrift.
[R]
Instruction eines von dem löbl(ichen) S(ankt) Leopoldi stifft zu Closterneu-
burg aufgestellten forstner in der Schwarzen Lackhen .
[P]
Instruction
eines von dem löbl(ichen) S(ankt) Leopoldi stifft zu Closterneuburg aufges-
telten forstner in der Schwarzen Lackhen.
[§ 1]
1mo. Werden demselben zu besorgen anvertrauet, die Jedleseer -, Sporn- und
Schwarz Lackhen-au , sambt allen übrigen hinabwerts bis zu end des stift-
lichen gemarch gegen Stadlau ligenden auen , wie auch die Brigitta au , daß
selber unter ober aufsicht eines h(errn) kamerer und Tuttenhofer forstners
sowohl das holz als auch holz schläg, wisen und grasereÿen in allen disen
auen bestens besorge.
[§ 2]
2do. Wird ihme aufgetragen, alle marchungen in solchen bezürckh öfters zu
besichtigen und die etwan schadhaft befundene march alsogleich anzudeu-
ten, damit selbe widerum in stand gesezet werden könne.
[§ 3]
3tio. Solle er altäglich oder wenigstens alle zweÿte täg disen seinen ganzen
bezürck durchgehen.
[§ 4]
4to. Solle er die in seinem forst dienst beschehene oder auch nur zu beförch-
tende eingreiff- und verlezungen deren stifftlichen gerechtsamen etweder
durch holz hacken, durch viech waÿdung oder grasung oder fischereÿung
oder erbauung einiger hütten und gebäuen oder durch leuthgeben und aus-
schank einiger getränk oder auf was immer weiß oder durch wen immer
solches beschehete, unversaumt dem h(errn) kamerer andeuten, wie auch
wen er bemerkte oder erfahrete, daß denen stifft(lichen) gerechtsamen in
disen seinem forst dienst vorige zeiten eingreiff- oder verlezung oder ent-
ziehung geschehen seÿe, so solle er solches anzeigen, damit also von des
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848