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1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts)
sunnder bey allen z wierden, eeren unnd rechten, als von alter heerkhu-
men, erhaltenn werde, darumben richter unnd geschwornen innsunderhait
einzupintten, das sÿ ob disem allen mit aa ho[g]stem vleiß wellen halten, di
unnderthannen unnd sonnderlich di armen unnd betranngten bb schuitzen
unnd ob inn halten, auch recht unnd richterlich cc hanndtlen, nicht ansehen
die person nach bedennckhen, mÿet gab, feindtschafft oder freundtschafft,
alles sich solches gegen dddem allmechtigen Gottdd am jun[g]sten tag, auch
ierer oberkhait veranntwurden, darumben an beschwornen aidts stat anng-
liben unnd vergreiffen sollen etc.
1.2 Texte zur Reform der Ämter und zum Verhalten der
Beamten
2.
Reformvorschläge zur Einrichtung der Stiftsämter und zur Bestel-
lung der Beamten
ohne Ort, [1559]
A StAKl, Hs. 31/1, fol. 46r–49r.
Aufbau: 13 §§.
Datierung: mithilfe von Hs. 31/1.
Überlieferungsform: Abschrift.
PÜ: B StAKl, HS 31/3, fol. 88v–89r: unvollständige Abschrift. B umfasst nur die §§ 1 und 2.
C StAKl, HS 212, fol. 103r–105v: Abschrift.
D StAKl, K 530, Nr. 4, fol. 34r–36v: Abschrift.
E StAKl, K 448, Nr. 8: unvollständige Abschrift. E umfasst nur die §§ 1–6. Rückver-
merk in E: Zue der officier instruction gehörig.
Anmerkung: Diese Texte sind in den Sammelhandschriften der Instruktionen des Propstes
Petrus II. im Anschluß an die Instruktionen, mit denen sie in einem inhaltlichen
Zusammenhang stehen, überliefert. Im Inhaltsverzeichnis der Hs. 31/1 stehen sie zu-
sammen mit Nr. 136 A und Nr. 145 A unter der Überschrift »Volgen die ordnungen
eines jeden ambts«. Urheber ist nicht der Propst, der an einigen Stellen adressiert
wird, sondern eine Person, die früher selbst als Rentschreiber tätig war (vgl. § 2) und
die zum Zeitpunkt der Ausstellung eine beratende Funktion innehatte.
z B und C: alten
aa folgt ein getilgtes Wort
bb B: bedagten
cc D und E: ritterlich
dd –dd B: Gott den almechtigen
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848