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3. Die Quellen
2. Das Rentamt , das alle Rentgefälle und Steuern einhob.
3. Das Zehentamt , das die Einhebung des Weinzehents der Weingebirge
ober und unter dem Kahlenberg und in Ottakring besorgte.
4. Das Grundbuchsamt führte die Grundbücher über die gesamten Besit-
zungen des Stiftes.
5. Das Waisen- und Depositenamt verwaltete die Waisengelder und die
Geldbeträge, die wegen Abwesenheit der Empfänger nicht ausgezahlt
werden konnten.
6. Die Registratur .
Das vorrangige Ziel der neuen Kanzleiordnung , dass nämlich die Verrich-
tungen der beamten mehr einförmig gemachet264 werden sollten, wurde im
Vergleich zur früheren, sehr komplexen Konstellation zweifellos erfüllt.
3. Die Quellen
3.1 Instruktionen und Ordnungen
In der Aktenkunde werden Instruktionen und Ordnungen unter dem der mo-
dernen Rechtssprache entlehnten Terminus der Verwaltungsverordnungen
eingereiht. Es handelt sich um Schriftstücke der Überordnung. Adressaten
sind die gesamte Verwaltung, einzelne Behörden bzw. Teile von dieser oder
die obersten Amtsträger einer Behörde. Regelungsmaterien sind die Organi-
sation bzw. die Struktur einer Behörde, deren Aufgabenbereich, der innere
Dienstbetrieb und die Vollziehung bestimmter Normen. 265 Unter Behörde
versteht man allgemein »eine Dienststelle, die bestimmte Amtsgeschäfte in
einem definierten Zuständigkeitsbereich besorgt«, 266 für unseren Gebrauch
ist allerdings der weiter gefasste Begriff »Amt « zweckdienlicher. »Amt« ist ein
häufig vorkommender Quellenbegriff, der ursprünglich ein weitgespanntes
Bedeutungsfeld hatte und der sich – wie die meisten anderen Begriffe der
Verwaltungssprache – erst ab der Mitte des 18. Jahrhundert auf die heute
geläufige Bedeutung zu einem abstrakten Institutionenbegriff verdichtete. 267
Seit dem Spätmittelalter wurden Anweisungen für Gesandte als »Instruk-
tionen « bezeichnet. 268 Als Verwaltungsverordnung taucht die Instruktion ab
dem frühen 16. Jahrhundert auf, zunächst ohne sachliche Differenzierung
264 Nr. 153, § 1.
265 Hochedlinger, Aktenkunde 171, 184 f.; Meisner, Archivalienkunde 141; Schmid, Akten 119.
266 Hochedlinger, Aktenkunde 51. In Österreich werden heute nur Dienststellen mit hoheitlichen
Aufgaben als Behörden bezeichnet.
267 Fusco u. a., Verwaltung, Amt, Beamter 47–51, 63–69, 85–88.
268 Lackner, Spätmittelalterliche Instruktionen 39–48.
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848