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Geleitwort
»Unterm Krummstab ist gut leben!« Dieses Sprichwort ist so bekannt, dass
es vielfach in Buch- und Aufsatztiteln nur schlagwortartig wiedergegeben
wird und dabei nur selten die Frage gestellt wird, woher es stammt und
ob es überhaupt gerechtfertigt ist: War das Leben in geistlichen Grund-
herrschaften tatsächlich für die Untertanen erträglicher als in weltlichen?1
Ein näherer Blick in die Forschungslandschaft zeigt, dass die Rechtsge-
schichte der Grundherrschaften, jedenfalls was Österreich betrifft, bis in
die jüngste Vergangenheit noch immer nur unzureichend erforscht war und
insbesondere vergleichende Untersuchungen zu geistlichen und weltlichen
Grundherrschaften fehlten.
Nicht nur, aber auch, um diesem Umstand Abhilfe zu verschaffen, leitete
Thomas Winkelbauer, Direktor des Instituts für Österreichische Geschichts-
forschung und Mitglied der Kommission für Rechtsgeschichte Österreichs
(KRGÖ) der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, in den Jahren
2008–2011 ein vom Österreichischen Wissenschaftsfonds FWF gefördertes
Projekt zur »Herrschaftsverwaltung in Niederösterreich« (P 20350), in wel-
chem das Projektteam sowohl geistliche als auch weltliche Grundherrschaf-
ten vom 16. bis zum 19. Jahrhundert untersuchte. 2016 ging daraus der
Fontes Iuris-Band 24 » ›Das Beispiel der Obrigkeit ist der Spiegel des Un-
terthans‹. Instruktionen und andere normative Quellen zur Verwaltung der
liechtensteinischen Herrschaften Feldsberg und Wilfersdorf in Niederöster-
reich (1600–1815)« von Anita Hipfinger hervor. Mit dem gegenständlichen
Band 27 der Fontes Iuris erscheint zu jenem Werk ein ebenbürtiges Pendant.
Die eingangs gestellte Frage nach den Lebensumständen der Grundhol-
den stand freilich weder im Zentrum des genannten FWF-Projekts noch
der daraus hervorgegangenen Editionsbände; an Stelle einer abschließenden
Antwort sei aber auf den doch sehr bemerkenswerten Umstand verwiesen,
dass auch in der geistlichen Grundherrschaft des Stiftes Klosterneuburg
schon im 16. Jahrhundert die Verwaltung durch Konventualen zunehmend
einer Verwaltung durch weltliches Personal wich, sodass eine allfällige Milde
gegenüber den Grundholden jedenfalls nicht auf die Zugehörigkeit der Ver-
walter zum geistlichen Stand zurückgeführt werden könnte. Dafür treten
andere Unterschiede zwischen geistlicher und weltlicher Grundherrschaft
umso stärker hervor, wie insbesondere die viel stärkere Einflussnahme des
1 Vgl. aber u. a. Michael Kißener, »Unterm Krummstab ist gut leben?«, in: ZRG KA 80 (1994)
281–300, der diese Frage eingehend untersucht und zumindest für den nordwestdeutschen
Raum letztlich bejaht.
INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848