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16. Die Donauschifffahrt
[§ 5]
Er soll auch vleißig aufmerckhen auf die pletten , züllen unnd geschier in-
halt gegebnen inventari , darmit die khnecht khaines verrennen oder durch
nachlaßigkhaÿt in güßen hinrinnen, sonnder jederzeÿt zeÿtlich fursechunng
thuen mit den heffen. Dan wo es befunden, daz derlaÿ aines, wie gemelt,
vernachlaißigt wurde unnd glaubwierdig befunden, soll er ein bezaller sein
oder aber ein anndere an die stath zuestellen schuldig unnd verbunden sein.
Wo es aber durch eÿß oder annder weeg abgerißen unnd hinweekh run,
daran er nit schuldig unnd glaubwierdig darthet, soll er darfüer zugeben
nichts schuldig sein.
[§ 6]
Er soll beÿ dem marckhfuerer unnd scheffkhnechten darob sein, daz sie
khain frembten anhanng, scheff oder zillen von Wienn oder annder orthen
aufwerz anhanngen, dardurch daz scheff roß überladen, daz auch den selbi-
gen ordentlich gewart unnd nit vernachlaißigt werden.
[§ 7]
Ime soll auch alles ernnst unndersagt unnd verbotten sein, über daz roß , so
ime von dem gottshauß dargeben unnd underhalten wierdt, ainiges roß für
sich selber unbegruest unnd ohn erlaubnus des herrn prelatten zuhalten.
[§ 8]
Entgegen soll er wochentlich sambt funff scheffkhnechten zu dem urfahr
unnd marckhfuer besoldung haben, drey phunndt sechs schilling pheining.
Zu urkhundt ist dise bestallung mit vorgenandts herrn prelatten hierundter
gestelten hanndtschrifften unnd pedtschaden geferttigt.
[E]
Geben Closterneuburg den —
16.2 Ordnung für die Schiffsknechte
152.
Ordnung für die Schiffsknechte von Propst Adam I.
Klosterneuburg, 1677 April 25
A StAKl, K 434, Nr. 21.
Aufbau: R – P – 12 §§ – E.
Überlieferungsform: Ausfertigung, die vom Propst und den Schiffsknechten gesiegelt und
unterschrieben ist.
[R]
Ordnung und gesatz, was des gotshaus Closterneuburg schöff knecht zut-
huen schuldig seindt und was sie hingegen in lohn , essen und drinkhen
zufordern haben.
725
INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848