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7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems
zu irer gnaden hannden zuübergeben. Auch von pfister notturfft mell oder
traÿdt , von khuchl zimbliche fastenspeÿß nach gelegenhaÿt, wie man sÿ dan
beÿ hauß haben mag, holtz , saltz , zimbliche notturfft zugeben zuegesagt.
Dagegen erbeuten wier unns vilernennte khanleüt unnsern diennst inmas-
sen wie wier unns dann verlibt unnd unnser genediger herr auferlegt und
bevolhen, nemblich zu feldt unnd zu dorff mit anpau, ackhern , tunnen, roß ,
khiefiech, schwein , hennen unnd anders vermüg inventarÿ , sambt den vier
ehehalten solch fiecharbait unnd annders zu rechter gepierlicher zeit (wie
solches in maÿrhof gezimbt unnd preüchig) die arbeit dreulich und vleissig
zuverrichten.
[§ 3]
Darneben erbeuten wier unns vilerzelte khanleüth unnserm gnedigen herrn
zu rechter zeit unnd weill von allem viech , alß nemblich von putter ,
schmaltz , khäß , aÿr , millich , millichraumb , sponsau , benennt unnd unbe-
nennt zu des khuchlmaisteres hannden gegen quittung zuubergeben unnd
zuüberanntwortten. Unnd wover wier junges fiech neben dem alten fiech
aufziehen woltn, so sollen unnd wellen wier solches mit guetem zeittigen
mit ieren gnaden vorwissen thain, auch wellen wir hinfüran khünftig an
ierer gnaden vorwissen khainem von dem maÿrhof , weder roß noch gutschi
außleigen, wover sich aber zuetrueg, das sich gnuegsam ursachen begäben,
das unns mer bestimbter unnser gnediger herr zu solchem diennst verk-
hern oder ich unnd mein haußfrau nit lennger diennen unnd unnd unns
weitter bewerben wolten, so soll ain thaÿll dem anndern vor außganng des
jarß zuvor ain Quottember aufsagen unnd das verkhünden. Zu urkhundt
unnd gezeugckhnuß der sachen hab ich obbemelter Ridinger disen reverß
brief mit meinem gewönlichen pedtschadt verferttigt. Dieweill ich, Barbara ,
aigen pedschadt nit hab, ich mit sonnderm vleiß erbetten, die vorermelten
ersamen unnd achpern Wolff Auperger , des innern stattrats unnd Veiten
Baÿrn , bedt burger zu Closterneuburg , das sÿ disen brief an stat mein
neben meinem haußwiert verferttigt haben, doch inen, ieren erben unnd
pedtschaden in albeg anschaden.
[E]
Beschehen zu Closterneüburg den dreissigisten tag Julÿ im fünffzehenhun-
dert unnd im neünunndfünfzigisten jar.
[L.S.] [L.S.] [L.S.]
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848