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Edition
[§ 3]
3tio. Dieweill ime cammerschreiber durch daz ganze jhar alle gelt außgaben,
so sich auf vil 1000 fl erstreckht, auf sein und die andern ämbter von dem
herrn prelathen auf b sein treues gewissen anvertraut werden, alß solt er
demnach umb destobesserer nachrichtung willen järlichen ain neues officir-
buech halten und in demselben für jeden officier ain sonderbare rubricen
machen, so offt er nun ain oder den andern auf sein ambtgelt anhendigen
wirt, solt ihme derselbe officir in gemelts officir buech unter seines ambts
rubricen jederzeit mit aigner handt eingeschriben c, zu was außgaben er
solches gelt von ime cammerschreiber empfangen hat. Da nun daz jahr zu
end lauffen wird, solt er alßdann mit allen officirenten, jeden insonderheit
inhalt des gemelten officirbuechs , zusamben raitten und nach befundt des
völligen empfangs suma inne von gemelten ambtman ain von tag zu tag
specificirten generalschein unter dessen handtschrifft unnd pedtschafft an-
hendigen lassen unnd denselben alßdann zur certifi[ci]erung seine raittung
beilegen.
[§ 4]
4to. Wann man beÿ dem gottshauß, es seÿ was da well, zu pauen oder auß-
zubessern hat, ist sein cammerschreibers ambt, daz er dennen bestelten
pauleiten , iren untergebnen hanndwerchs gesellen und taglehnern stündt-
lich nachsehen unnd sonderlich frue und abents mit ernst seiner schuldigen
pflicht nach, daran und darob auch sein vleissiges aufsehen haben solt,
damit gemelte arbeiter nach gelegenheit der jarszeit jedesmals zu rechter
stundt an ir bestimbte arbeit ab unnd zuegehen und dieselben über ir be-
stimbte stundten des fruestueckhs, mittagmals unnd jaußens, kheines weegs
feÿrn lassen. Da er nun solchen arbeitern nit mechtig, solt er cammerschrei-
ber seinen vorgesezten hofmaister zu hilff nehmben, damit diß orts guete
polliceÿ und ordnung bei denselben gehalten werden meg. Und zum faal ain
oder der ander von seiner arbeit, es seÿ ein ganzen oder halbentag außblei-
ben, auch sonnst ohn vorwissen über die rechte stundt nit bei der arbeit
verhanden sein würd, solt cammerschreiber desthalben alsßdann solche sein
versaumbnus d an seinem wocherlohn ordentlich abziehen und jedes mals in
der wochenzetl umb mehrers berichts willen zu- und beischreiben.
Also und obverstandtner massen aber noch mit ainem merrern eifer, solt
es cammerschreiber auch mit allen deß gottshauß durch daz ganze jahr
bestelten handtwerchs leüten , alß dem hofpinter und hofzimmerman , sambt
ihren gesellen , deßgleichen auch deren tischlern , schlossern , glasern und
allen andern hanndtwerchern halten und noch zu denselben innen sament
b B: zu
c B: einschreiben
d B: verabsaumbens
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848