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Edition
verkhauffern handlung pflegen und khauff schliessen wird, solt ihme auf
sein begern jederzeit bei dem keller ain trunckh geraicht werden.
[§ 9]
9a. Ist auch des cammerschreibers ambt, daz er deß gottshauß gebeü unnd
tächer in beeden türnen unnd sonnst allenthalben neben dem hofzimmer-
man und maurer gar offt und ungist monatlich besichten und besteigen
und da sich in ainem und andern mangll finden, solt er solchen mangel
alßbald dem herrn prelathen oder in dessen abwesenheit dem hofmaister
mit fürschlagenden mittln, wie dieselbigen mangln mit zeitlicher hilff für-
zukhumben sein möchte, alßbaldt schrifft- oder mündtlichen fürbringen.
Ebenmessig solt er auch zu winterzeit allezeit mit vleiß dahin gedacht sein,
damit er durch die zimmergesellen von dem einfallenden dächern unnd
rinnen, auch beeden khürchen türnen unnd andern pöden, wo der windt
den schnee einwöchen thuet (ehe wider warmes wetter einfelt), den schnee
vleissig ab- und außwerffen, auch die rünnen außleren lassen, damit auß
übersehen und vergessenheit grosser schaden verhüet werden meg.
[§ 10]
10o. Er cammerschreiber solle ohn vorwissen ainiches neues gebeü , es seÿ
waz da wöll, nit fürnehmben, waß aber in den alten tächern unnd zimmern
außzubessern ist, solt allezeit dem hofmaister der nottwendigkheit zuvor
angesagt und fürgezaigt werden. Daß alt holzwerch, item daz alte eisen und
negl ist dem zimmerman kheinesweegs zupassiern, sondern daz alte holz solt
auf die schnell zu nachvolgunden wints vorsehung gebracht und die alten
negel dem torwärtl unnd den armen pfrientlern ins spittall zum richten
geben werden.
[§ 11]
11. Find sich in des cammerschreibers raittung, daz järlichen auf die tagwer-
cher , so in dem cammerambt gebraucht werden, ain nambhaffte summa
gelts auf gehen thuet unnd man doch deren arbeit und verrichtung wenig
verspieren khan, weill dann cammerschreiber denselben bißhero nit aller-
dings vleißig nachgesehen unnd ihnnen auf ihres vilfeltigen muesiggehen
und schlaffen an irem taglohn beÿ der wochentlichen außzallung khein ab-
zug gemacht. Alß wirt camerschreiber alles ernst auferlegt, daz er denselben
leiten hinfüro besser unnd vleissiger nachsehen wöll und wofern selbige
etwo weit von dem closter zu arbeit gestelt wurden, solt ime jederzeit auf
sein anmelden von dem herrn hofmaister ain roß auß dem reitstall ange-
schafft werden.
[§ 12]
12ten. Cammerschreiber solt auch jederzeit mit tauglichen schaiter holz ge-
fasst sein, damit der zieglmaister in der besten zeit mit den ziegl unnd kalch
prennen nit gesaumbt werde unnd zu des gottshauß höchsten schaden feÿrn
derff. Auch solt cammerschreiber hinfüro ohn vorwissen des herrn prelathen
oder beisein aines geistlichen mit gemeltem zieglmaister , wann er ain oder
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848