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Edition
nägl 3 loth
khronn 1 loth
pederumb 1 ½lb
gaffer 2 lb
weisen zuckher 1 ½lb
[§ 22]
Diese vorbemelte stueckh olle aines noch den andern klain zerstossen, thue
es zu samben in ein schissel, temperieß woll durch einander und sauber zu
gedeckht unnd auf einen offen gesetzt, loß woll dier werden, dornoch nimb
3 pfundt schwebl oder zwei, den zerstoß sonder wohr, zerloß in bei einen
khollfeur in einen uber laßsirtten haffen. Unndt also hoiß in ein kholten
prun wosser geleittert oder gegossen, das thue zum dritten moll oder geiß in
auf einen guetten wein , das ist noch beser, damit er di grobheit entloß. Zum
vierten zerloß in wider unnd wen er inn gleicher hitz ist, nimb ain grobe
ruepfen tuech, dritte holb sponn long, unnd dreÿ finger dickh praith, als filt
du mochen wilt oder dorzue mottri host, thue ein schönes preits prädl neben
den heffen, darauf die leinwath legen, magst so das bemelte pulffer auf das
pretl unnd zeich den zerlossnen schwebl unnd pulffer woll auf baiden seiten
oder wierf ein wenig der speirerei in den zerlassnen schwebl unnd pulffers,
wiltu darzu durch zeuchst unnd thue das in ein wormbe stuben, ehe der
schwebl h stehet, damit er dos pulffer zuvor annimbt, so hastu ein guetten
bewortten einschlag etc.
[§ 23]
Diesen einschlag brauch also
Nimb die durch gezagen leinwoth , so zweÿen spanen lang unnd dreien finger
preith, mach drei oder vier pflotzen darauß und wen du ein voß wein hast,
dos ein halben dreÿling ist unnd will in behalten von aller prechligkheit, das
er nicht anzickhl , zech oder roth unnd khömig wehr, so nimb ain emeriß
väßl , dos schön sauber sei, es sei fichte oder eiche , nimb ein pflotzen unnd
schneidts von den benenten vier thaillen dardurch gezogen leinwandt an
ein eÿsen dratt durchs peill anzindt und in das lähr vaß gehangen, das peill
woll zue gemacht, das khein dampf darvon khombet, also verprinen lassen
und zwo oder drei stundt stehen. Darnach steckh ein pipen an das voll vaß ,
so du ablossen wildt, moch das abgehendt väßl mit dem peill, so der trodt
herauß gezagen, under der pipen, das die pipen under das abgebrendt väßl
hinein gehn unnd schlog das vößl mit einen handtuch woll zu umb die pipen,
das khein dampf darvon khan, pöll das große vaß auf unnd thue die pipen
ab. Wan nun das khlein väßl ist voll worden, so schlog das peill zu, laß allso
stehn, alßdan nimb ain pflaster ann einen eissern drott von dem vorgemelten
vier pflostern unnd zint es an. Loß also in den vollen vaß darvon, thue das
h folgt gestrichen: gehet
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848