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10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent
khlein väßl abgelosen, hast bei den peill oben hinein gehenckht, doch nit auf
den wein zu tiff, damit es nit ablesch, gehangen. Loß also verprinen unnd
moch das peill gar woll zu, damit das khein dampf darvon khan khomben,
vermoch den trodt, das er nit mit sambt dem pfloster in den wein hinein felt.
Loß also stehen uber nachts des morgens, nimb das khleine väßl und habs
auf das große vaß unnd nimb einen drochten, denn steckh im großen vaß
hinein zum peill unnd woll vermachs, das abermoll khein dampff darvon
khann. Geuß also den abgelasen wein in dem khleinen vaßl wider in das
groß, darauß thue in zuvor genomben, host auf das aller fierderliche hinein,
loß mit gewolt hinein rinen, vill das groß voß woll zue unnd van stundt an
verpeills aufs pests, loß also stehn, so lang du wilt, fils alle dag ain moll mit
einen frischen prun waser, druckh woll auß, vill das voß albeg wider zue,
so hastu ein schön lustigen frischen wein , der nit anziekh , khombig, roth
oder zäch wirdt, behalt in 3 oder 6 jahr, wielang du wilt, zu der speiß, laß in
albeg zugebeilt, drinckh ein gantzes jahr darvon, so ist der letzt dropffen
so guett, alles der erst. Schodt auch eine kheindl petterin nichts, dieser
hernach beschriben einschlog dunckh mich auf die österreichischen wein
der allerbest obzug, sein uhrsach drinckh, so mueß man auß einen holben
fuetter, das zwei oder drei jahr alt ist oder noch elter unnd ist abzogen,
so wierdt er nit ungeschmach, bewehres nuhr mit den peill unnd an den
zopffen. Aber ein abgezogne wein , der khein gleger hat, württ zu lest, wen
etwo ein emer im voß ist, ungeschmoch unnd schmeckht noch dem abzueg.
Das ist erfohren an nöckher khronckhen Ollsesser wein , jehe lenger darzue
gericht unnd abgezogen wein und wider auf das gleger goßen ist, ligt unnd
olt wierdt, jehe beser er wiert. Loß nur das väßl albeweg zuegepeilt, diese
vorgemelte stueckh zue dem einschlag woist du dich mit dem mehrern zue
richten unnd besich, das du dem schwebl gar rain leuterst, du m[a]gst auch
auf ein prant wein leuttern, der entnimbt im die unreinikheit bolt. Etliche
leittern in durch ein stro , ober meines erachtens ist dises leittern am pesten
durch oder auf ainen guetten wein unnd letzlich das du den schwebl gantz
druckhen machest, in alß dan prauchen, wie du vor gnuegsamb bericht
worden bist.
[§ 24]
Merckh, eben hostu ein khleine anleg wein , so muest du die gelegenheit mit
dem einschlog brauchen, so thaill das pflaster wie du erwegen khanst, als
mit dem holben dreÿling.
[§ 25]
Ein ander bewartter zueschlag
Nimb zwei lb schwebl , den zerlaß gar genoch, lesch in ob in essig, zum
andern mall zerlaß in wider, lesch in ob in weißen, frischen wein , im dritten
zerlaß in wider, lesch in ob in ainen frischen prun waser, als dan nimb weisen
weiroch sechs loth, mostig sechs loth, zerlaß durcheinander, thue ein holben
emer wein auß einen holben dreiling, zindt on des ein schlags drei finger
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848