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Edition
[§ 92]
Wan ein wein besen geschmach hat, follent oder grienlet
(. . . )xx wenedict wurtzen unnd stoß also die khlein unnd thue es (. . . )yy unnd
pinds schonn zue unnd hengs zu spundt hienein in denn (. . . )zz dem spundt
zue acht dag oder lenger, so vergehet es (. . . )aaa wollgeschmach prob(ieren).
[§ 93]
Ein anders probatum est in tag und nacht zuvertreiben
Schmeckh der wein wie er woll, so nimb holler plir unnd umb 2 d nögl , nimb
wenetickh wurtzen , bindts olles in ein saubers thichl unnd heng es oben zu
dem spundt hinein an einer schnur gleich auf holben wein unnd log tog unnd
nocht drann ligen, es nimbt in den geschmach unnd wiert gueth.
[§ 94]
So ain wein schmeckht nach dem voß oder sonst
Nimb ein leines saubers söckhl, dornach nimb coriander , den zerstoß bbb ein
wenig unnd thue in das söekhl unnd hengs ein zeit long dorein, biß der
schmach nit sovil an sich nemb, es ist off versuecht worden.
[§ 95]
Ein cöstlichs guets stuckh denn wein auß zubrenen von dem gewürtz
unnd wie der anzaigt wierdt, probatum est ccc
So nimb dreÿ vierting salve petter ddd, ain loth muscoth , ain loth nögl , ain
loth inber, ain loth poreiß kherner , ain loth zimetrinden eee, ain loth zitwer ,
ain loth gollandt , ain loth muscath plie , ain loth lang pfeffer , soliches alles
thue zue samben in ein zimer candl, beÿ zwo acht(ering) wein dorein geht,
doran geuß ein guetten wein an dos gewiertz unnd verkhleg die candl mit
gewiertz gor woll, dos khein dompff dorvon nit mag fff, loß also vermocht 13
tog stehen, dornach seich denn wein ab von dem gewirtz durch ein khleines
thuch unnd stoß gewirtz in ainen messer, dos gleich wirt wie muß, dornach
leg es wider in den wein , als dos es verglechen ist unnd thue es alles mitander
in ainen prenhuett und prens fein (. . . )gggruß unnd fähes auf in ein glaß unnd
xx Blatt abgerissen, mehrere Wörter fehlen
yy Blatt abgerissen, mehrere Wörter fehlen
zz Blatt abgerissen, mehrere Wörter fehlen
aaa Blatt abgerissen, mehrere Wörter fehlen
bbb korrigiert aus: sterstoß
ccc korrigiert aus: probatimust
ddd unsichere Lesung
eee korrigiert aus: khimetrinden
fff folgt gestrichen: A
ggg Blatt abgerissen, mehrere Wörter fehlen
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Titel
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Untertitel
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Herausgeber
- Josef Löffler
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 876
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848