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vom 20.01.2019, aktuelle Version,

Gerichtsbezirk Gastein

Ehemaliger Gerichtsbezirk Gastein
 Gerichtsbezirk Gastein
 Landesgericht Salzburg
Basisdaten
Bundesland Salzburg
Bezirk St. Johann im Pongau
Sitz des Gerichts Bad Hofgastein
Vorlage:Infobox Gerichtsbezirk/Wartung/Keine Kennziffer
zuständiges Landesgericht  Salzburg
Fläche 328,41 km2 (2018)
Einwohner 13.897 (2003)
Aufgelöst 1. Jänner 2003
Zugeteilt zu Sankt Johann im Pongau

Der Gerichtsbezirk Gastein war ein dem Bezirksgericht Gastein unterstehender Gerichtsbezirk im Bundesland Salzburg. Der Gerichtsbezirk umfasste den südöstlichen Teil des Bezirks St. Johann im Pongau bzw. das Gasteinertal.

Geschichte

Der Gerichtsbezirk Gastein wurde gemeinsam mit 22 anderen Gerichtsbezirken in Salzburg durch einen Erlass des k.k. Oberlandesgerichtes Linz am 4. Juli 1850 geschaffen und umfasste ursprünglich die zehn Steuergemeinden Böckstein, Dorfgastein, Harrbach, Heissingfelding, Hofgastein, Klamstein, Remsach, Vorderschneeberg, Wieden und Wildbadgastein.[1]

Der Gerichtsbezirk bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[2] ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Radstadt, Sankt Johann im Pongau und Werfen den Bezirk St. Johann im Pongau.[3]

Durch Gemeindezusammenlegungen reduzierte sich die Zahl der Gemeinden bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts auf nur noch drei Gemeinden.[4]

Durch die 2002 beschlossene „Bezirksgerichte-Verordnung Salzburg“ wurde der Gerichtsbezirk Gastein per 1. Jänner 2003 aufgelöst und mit dem Gerichtsbezirk Sankt Johann im Pongau vereint.[5]

Gerichtssprengel

Der Gerichtsbezirk Gastein umfasste vor der Auflösung die drei Gemeinden Bad Gastein, Bad Hofgastein und Dorfgastein.

Einzelnachweise

  1. Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Österreich ob der Enns 1850, XXV. Stück, Nr. 288: Erlaß des k. k. Oberlandesgerichtes für die Kronländer Oesterreich ob der Enns und Salzburg vom 4. Juli 1850 auf ALEX – Historische Rechts- und Gesetzestexte Online
  2. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen …“
  3. Landes-Gesetz- und Verordnungsblatt für das Herzogthum Salzburg. Nr. 8/1867: „Erlaß des k. k. Landes-Präsidenten in Betreff der Reform der politischen Verwaltung im Herzogthume Salzburg“
  4. BGBl. Nr. 21/1971: „21. Verordnung der Bundesregierung vom 22. Dezember 1970 über die Sprengel der im Land Salzburg gelegenen Bezirksgerichte“.
  5. BGBl. II Nr. 287/2002: „Verordnung der Bundesregierung über die Zusammenlegung von Bezirksgerichten und über die Sprengel der verbleibenden Bezirksgerichte im Bundesland Salzburg (Bezirksgerichte-Verordnung Salzburg)“

Literatur