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vom 28.04.2022, aktuelle Version,

Gerichtsbezirk Thalgau

Gerichtsbezirk
Thalgau

Lage im Bundesland
 Gerichtsbezirk Thalgau
 Landesgericht Salzburg
Basisdaten
Bundesland Salzburg
Bezirk Salzburg-Umgebung
Sitz des Gerichts Thalgau
Kennziffer 5035
zuständiges Landesgericht  Salzburg
Fläche 452,81 km2
(31. Dezember 2019)
Einwohner 35.724
(1. Jänner 2021)
Bezirksgericht Thalgau

Der Gerichtsbezirk Thalgau ist ein dem Bezirksgericht Thalgau unterstehender Gerichtsbezirk im Bundesland Salzburg. Er umfasst den südöstlichen Teil des Bezirks Salzburg-Umgebung.

Geschichte

Der Gerichtsbezirk Thalgau wurde gemeinsam mit 23 anderen Gerichtsbezirke in Salzburg durch einen Erlass des k.k. Oberlandesgerichtes Linz am 4. Juli 1850 geschaffen und umfasste ursprünglich die 16 Steuergemeinden Anger, Ebenau, Egg, Enzersberg, Faistenau, Fuschl, Gitzen, Hintersee, Hof, Lämmerbach, Lidaun, Thalgau, Thalgauberg, Tiefbrunau, Vodersee und Vorderschrofenau.[1]

Der Gerichtsbezirk bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[2] ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Abtenau, Golling, Hallein, Mattsee, Neumarkt, Oberndorf, Salzburg und Sankt Gilgen den Bezirk Salzburg.[3]

Durch Gemeindezusammenlegungen reduzierte sich die Zahl der Gemeinden bis zur zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts auf die vier Gemeinden Faistenau, Hintersee, Hof bei Salzburg und Thalgau.[4]

Durch die 2002 beschlossene „Bezirksgerichte-Verordnung Salzburg“ erfuhr der Gerichtsbezirk Thalgau per 1. Jänner 2003 eine Erweiterung um die drei Gemeinden Fuschl am See, Sankt Gilgen und Strobl des aufgelösten Gerichtsbezirks Sankt Gilgen sowie um die vier Gemeinden Ebenau, Eugendorf, Koppl und Plainfeld, die vom neu geordneten Gerichtsbezirk Salzburg an Thalgau fielen.[5]

Mit 1. März 2023 werden die bisherigen Bezirksgerichtssprengel Neumarkt, Oberndorf und Thalgau aufgelöst und in einem zentralen Bezirksgericht am neuen Standort Seekirchen am Wallersee zusammengefasst.[6][7][8][9]

Gerichtssprengel

Der Gerichtssprengel von Thalgau umfasst mit den elf Gemeinden Ebenau, Eugendorf, Faistenau, Fuschl am See, Hintersee, Hof bei Salzburg, Koppl, Plainfeld, Sankt Gilgen, Strobl und Thalgau den südöstlichen Bereich des Bezirks Salzburg-Umgebung.

Einzelnachweise

  1. „Allgemeines Landes-Gesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Österreich ob der Enns. XXV. Stück.“: 288. „Erlaß des k. k. Oberlandesgerichtes vom 4. Juli 1850, Z. 2147, …“
  2. „Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868. XVII. Stück.“ 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden …“, § 10 ff
  3. RGBl. Nr. 25/1867: „Verordnung des Justizministeriums vom 5. Februar 1867, über die Aufstellung von reinen Bezirksgerichten im Herzogthume Salzburg“
  4. BGBl. Nr. 21/1971: „21. Verordnung der Bundesregierung vom 22. Dezember 1970 über die Sprengel der im Land Salzburg gelegenen Bezirksgerichte“
  5. BGBl. II Nr. 287/2002: „Verordnung der Bundesregierung über die Zusammenlegung von Bezirksgerichten und über die Sprengel der verbleibenden Bezirksgerichte im Bundesland Salzburg (Bezirksgerichte-Verordnung Salzburg)“
  6. Neuordnung der Bezirksgerichte in Salzburg (Memento des Originals vom 23. August 2018 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.usp.gv.at auf Unternehmensservice Portal, abgerufen am 17. April 2016
  7. Bezirksgerichte Flachgau: Ministerrat beschließt Neubau eines Bezirksgerichts in Seekirchen auf www.ots.at am 12. Jänner 2016
  8. Seekirchen wird neuer Standort für Bezirksgericht Flachgau auf www.salzburg.com am 20. November 2015
  9. Bezirksgericht Flachgau in Seekirchen auf salzburg.orf.at am 20. November 2015

Literatur