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„Alles für Österreich", programmatische Grundsätze der österreichischen Volkspartei (1952)#

Die österreichische Volkspartei ist die politische Vereinigung aller vaterlandstreuen Österreicher, die auf Grund der christlich-abendländischen Kulturauffassung die programmatischen Leitsätze der Partei, insbesondere jene des Solidarismus und eines gesunden Föderalismus, im Gegensatz zu klassenmäßigen und zentralistischen Bestrebungen vertreten und bereit sind, diese Auffassung im Wege der Demokratie in einem freien und unabhängigen Österreich durchzusetzen. Selbstloser Dienst am Vaterland und für das Wohl des österreichischen Volkes ist oberstes Gesetz.

Schon mit diesem einen Satz, der an der Spitze des Bundesorganisationsstatuts steht, ist das Wesen der österreichischen Volkspartei mit aller Deutlichkeit gekennzeichnet. Ihr Wollen im einzelnen auf allen Gebieten ist durch den Grundgedanken des Solidarismus bestimmt. Die solidaristische Idee geht von der Erkenntnis aus, dass die Menschheit eine Familie bildet und einer vom anderen abhängig ist. Daraus ergibt sich, dass nur das Miteinander und nicht das Gegeneinander oder Nebeneinander für die Menschen fruchtbringend sein kann. Die solidaristische Idee ist somit auch die Erkenntnis, dass die Interessen des Einzelnen dadurch am besten gewahrt bleiben, bzw. dass es dem Einzelnen nur dann Wohlergehen kann, wenn er der Gesamtheit dient, diese jedoch auch auf den Einzelnen Rücksicht nimmt. Im einzelnen wird die Politik der ÖVP von folgenden Grundsätzen geleitet:

I.Staatspolitik#

1. Die österreichische Volkspartei bekennt sich im Bewusstsein der großen geschichtlichen Vergangenheit und der völkerverbindenden Mission Österreichs vorbehaltlos zur Eigenständigkeit unseres Volkes; deshalb will sie ein freies, selbständiges und lebensfähiges Österreich. Die Erringung und Erhaltung der vollen Souveränität muss grundsätzlich oberstes Ziel der österreichischen Politik bleiben. Souveränitätsrechte dürfen nur zu Gunsten einer in Zukunft entstehenden höheren europäischen Ordnung aufgegeben werden. Die österreichische Volkspartei bekennt sich zu den Zielen der Vereinten Nationen und strebt die Aufnahme Österreichs in diese Weltorganisation an.

2. Die österreichische Volkspartei will ein demokratisch gestaltetes und regiertes Österreich. Sie lehnt jede Diktatur, gleichgültig von welcher Seite sie kommen mag, ab und bejaht den Mehrparteienstaat. Parteien dürfen aber niemals zum Selbstzweck werden, sie haben vielmehr in erster Linie dem Staat und der Allgemeinheit zu dienen.

Das allgemeine, freie, direkte und geheime Wahlrecht wird als die wichtigste Voraussetzung für ein wahrhaft demokratisches Staatswesen angesehen. Eine Aberkennung des Wahlrechtes einzelner Staatsbürger oder bestimmter Gruppen von Staatsbürgern wird für alle Zukunft als undemokratische Zwangsmaßnahme abgelehnt. Die österreichische Volkspartei tritt jedoch dafür ein, dass geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um dem einzelnen Wähler mehr Einfluss auf die Auswahl der Kandidaten zu geben. Die verfassungsmäßig vorgesehenen Einrichtungen der Volksabstimmung und des Volksbegehrens sind derart auszugestalten, dass dem Volk selbst in grundsätzlichen Fragen die Entscheidung und Gesetzgebung ermöglicht wird.

3. Die österreichische Volkspartei bekennt sich bedingungslos zu den in der Verfassung verankerten Grundsätzen des Rechtsstaates. Gesetzgebung und Vollziehung müssen streng getrennt bleiben, die Unabhängigkeit der Rechtsprechung muss gewährleistet sein. Die in der Verfassung niedergelegten staatsbürgerlichen Grund- und Freiheitsrechte, das sind die Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz, die Freiheit der Person, die Freiheit der Niederlassung, die Unverletzlichkeit des Hausrechtes, die Unverletzlichkeit des Briefgeheimnisses, das Versammlungs- und Vereinsrecht, das Petitionsrecht, die Freiheit der Meinungsäußerung (Verbot jeder Zensur), die Glaubens- und Gewissensfreiheit, die Freiheit der Wissenschaft und ihrer Lehre, die Unverletzlichkeit des Eigentums, die Freiheit des Erwerbes von Liegenschaften, die Freiheit der Berufswahl und der Schutz von Minderheiten der Rasse, Religion oder Sprache sind unabänderlich.

4. Die österreichische Volkspartei will einen einheitlichen Staat mit einer einheitlichen Führung, jedoch unter voller Achtung der historischen Entwicklung und Eigenart der Länder, Sicherung der ihnen verfassungsmäßig gewährten Autonomie und weitgehende Selbstverwaltung, nicht allein der Länder, sondern auch der Gemeinden und beruflichen Körperschaften.

5. Die österreichische Volkspartei ist bereit, mit jeder politischen Gruppe, die die Grundsätze wahrer Demokratie achtet und auf dem Boden eines unabhängigen und freien Österreich steht, zum Wohle des Staates zusammenzuarbeiten. Der innere Friede muss unter allen Umständen gewahrt bleiben. Politische Meinungsverschiedenheiten sind ohne jede Demagogie und Gehässigkeit und unter Berücksichtigung der Interessen der Allgemeinheit auszutragen.

6. Die österreichische Volkspartei tritt für die Schaffung eines Bundesheeres und einer Exekutive ein, die ausreichen, um die Ruhe und Ordnung im Inneren sowie die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten und bei Naturkatastrophen als Rettungs- und Hilfskorps zu dienen.

7. Die österreichische Volkspartei erblickt im Krieg das grösste Unglück für die Menschheit. Deshalb tritt sie für Frieden und Freundschaft mit allen Völkern ein und verurteilt jede Kriegspropaganda und Aggression. Österreich ist aber um keinen Preis bereit, auf seine nationale Freiheit zu verzichten.

II. Kulturpolitik#

8. Die österreichische Volkspartei tritt ein für eine zielbewusste Pflege des österreichischen Geistes und des eigenständigen österreichischen Kulturgutes, das in dem als Vätererbe auf uns überkommenen christlich-abendländischen Ideengut begründet ist.

9. Die österreichische Volkspartei fordert, dass auf allen Gebieten von Kunst und Wissenschaft der Grundsatz der Freiheit bedingungslos zu gelten hat, da jede Knebelung dieser Kulturgebiete durch Eingriffe der Staatsgewalt zwangläufig zu Erstarrung, Einseitigkeit und schließlich zum Rückschritt führen muss. Das bedeutet jedoch nicht, dass sich der Staat jeder Einflussnahme auf kulturellem Gebiet enthalten soll.

10. Die österreichische Volkspartei verlangt in Anbetracht der schwierigen finanziellen Lage des Staates die möglichste Konzentration der vorhandenen Mittel für kulturelle Zwecke auf die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und der wissenschaftlichen Forschungsarbeit sowie auf den Wiederaufbau und die Besserausstattung der hierfür notwendigen Einrichtungen.

11. Die österreichische Volkspartei wünscht weitgehenden Einfluss der Lehren Christi auf das Zusammenleben der Bürger dieses Landes, dennoch ist die österreichische Volkspartei eine konfessionell ungebundene Partei.

12. Die österreichische Volkspartei will Gewissenfreiheit, Religionsfreiheit und freie Ausübung der staatlich anerkannten Bekenntnisse. Wir fordern die freie Kirche im freien Staat und treten für die Selbstverwaltung und materielle Unabhängigkeit der Religionsgemeinschaften ein, die das Recht haben sollen, Beiträge von ihren Mitgliedern einzuheben.

13. Die österreichische Volkspartei verlangt den Aufbau eines organisch gegliederten Schulwesens, das der österreichischen Jugend ohne Ansehen des Standes und des Einkommens der Eltern einen Bildungsgrad sichert, der jeden Jugendlichen auf die seiner Begabung und Leistungsfähigkeit entsprechende höchste Bildungsstufe führt.

Die österreichische Volkspartei verlangt unter Ablehnung jedes staatlichen Schulmonopols die Anerkennung des primären Erziehungsrechtes der Eltern; alle anderen Erziehungsrechte, wie z.B. das des Staates, leiten sich von dem der Eltern ab. Die Kosten für die öffentlichen und mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Privatschulen sind aus öffentlichen Mitteln aufzubringen. Dies gilt insbesondere für Schulen, die von gesetzlich anerkannten Kirchen- und Religionsgemeinschaften oder von nationalen Minderheiten errichtet werden.

Die österreichische Volkspartei verlangt weiters die sittliche und religiöse Erziehung und den ordentlichen Religionsunterricht im gesamten niederen und mittleren Schulwesen, wie dies der christlichen Kultur Österreichs entspricht. Die Gewissensfreiheit jener, die keine religiöse Unterweisung ihrer Kinder wünschen, soll aber nicht beeinträchtigt werden.

Die österreichische Volkspartei weist die Jugend auf den hohen Wert hin, der der manuellen Arbeit gerade in unserer Zeit des Wiederaufbaues zukommt und warnt sie vor der Überschätzung der Schreibtischberufe und der drohenden Gefahr der Ansammlung eines stets unzufriedenen akademischen Proletariates. Nur wirklich Begabte und Berufene sollen in die höheren und höchsten Bildungsschichten gelangen.

Die österreichische Volkspartei würdigt die besondere Leistung des Handwerks, das durch die Meisterlehre die Jugend zu tüchtigen und leistungsfähigen Staatsbürgern heranbildet.

14. Die österreichische Volkspartei tritt dafür ein, dass der Schulunterricht so gestaltet wird, dass unsere Jugend in wahrhaft österreichischem Sinne und zur Liebe und Hingabe an den Staat und zur Mitarbeit an seinen demokratischen Einrichtungen erzogen wird, wobei jedoch eine Verpolitisierung der jungen Menschen im schlechten Sinne dieses Wortes vermieden werden muss.

15. Die österreichische Volkspartei erblickt in der Pflege der Volksgesundheit im allgemeinen und der Förderung des Sportes im besonderen eine wichtige Aufgabe des Staates. Denn nur in einem gesunden Körper kann ein gesunder Geist wohnen und nur ein gesundes Volk kann in der Welt Bestand haben.

III. Wirtschaftspolitik#

16. Die österreichische Volkspartei vertritt die Ansicht, dass das Gemein wohl als oberste Richtschnur der Wirtschaftsführung zu gelten hat. Wie auf allen Lebensgebieten müssen in einem demokratischen Staat auch auf dem Gebiet der Wirtschaft Recht und Gerechtigkeit das Fundament bilden, da Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Bauer wie Städter in der Wirtschaft eine unlösliche Einheit sind.

Die österreichische Volkspartei tritt für den Schutz des wohlerworbenen Eigentums ein. Sie ist sich aber auch bewusst, dass Eigentum nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet. Sie verurteilt daher jedes hemmungslose Gewinnstreben und ist der Ansicht, dass der staatliche Schutz, den das Eigentumsrecht des Einzelnen genießt, dort aufzuhören hat, wo es beginnt, durch missbräuchliche Anwendung für die Allgemeinheit schädlich zu werden.

Eigentum macht frei, und je mehr Besitzende in einem Lande sind, desto mehr wahrhaft freie Menschen wird es dort geben. Die Abschaffung des Proletariates, also jener Menschengruppe, die nichts anderes als ihre Arbeitskraft ihr Eigen nennt, ist deshalb ein wesentlicher Programmpunkt der österreichischen Volkspartei.

17. Grundlage allen menschlichen Schaffens ist der Boden und seine Kultur. Ihr Träger, der Bauer, ist die älteste und eine stets verlässliche und starke Stütze des Staates. Tatkräftige Förderung des Bauernstandes ist für jede gesunde Staats- und Wirtschaftspolitik unerlässliche Voraussetzung. Die österreichische Volkspartei fordert daher gerechte Preise für die landwirtschaftlichen Erzeugnisse, Ausgestaltung des bäuerlichen Schul- und Bildungswesens, Hebung des Lebensstandards der Bergbauern durch Förderung der Viehzucht im allgemeinen und der Almwirtschaft im besonderen. Die österreichische Volkspartei fordert überhaupt die Hebung der Dorfkultur. Das Dorf ist die natürlichste und gesündeste Siedlungsform, die ewige Erneuerungsquelle jedes Volkes.

18. Die österreichische Volkspartei fordert die Anerkennung des Leistungsprinzipes in der Wirtschaft. Wer mehr und besser arbeitet, der soll auch mehr Lohn und Gewinn haben. Dem Tüchtigen ist freie Bahn zu gewähren, soweit dadurch Interessen der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt werden.

19. Die österreichische Volkspartei tritt für die Beibehaltung der Privatinitiative ein, der ihr gebührender Spielraum in der Wirtschaft einzuräumen ist. Staatliche Eingriffe in den Wirtschaftsablauf dürfen nur dort vorgenommen werden, wo diese im Interesse der Allgemeinheit zweckmäßig erscheinen. Der gleiche Grundsatz hat auch in der Frage der Verstaatlichung zu gelten: Jede Überführung von Produktionsmitteln in die öffentliche Hand ist abzulehnen, wenn daraus der Wirtschaft unseres Landes kein Vorteil erwächst. Bei Verstaatlichungen muss der bisherige Privateigentümer für den Verlust seines wohlerworbenen Eigentums angemessen entschädigt werden. Nicht nach irgend welchen kapitalistischen oder marxistischen Doktrinen soll unsere Wirtschaft gestaltet werden, sondern nach dem Grundsatz, dass jede Maßnahme im Wirtschaftsleben sinnvoll und fruchtbringend sein muss.

Die staatliche Wirtschaftsplanung hat sich darauf zu beschränken, allgemeine Richtlinien zu geben, um unorganische Entwicklungen oder Kapitalfehlleitungen in unserer Wirtschaft zu verhindern. Der Ablauf des wirtschaftlichen Geschehens soll im übrigen so wenig wie möglich beeinflusst werden, weil die Erfahrung gezeigt hat, dass jede Verbürokratisierung der Wirtschaft schädlich wirkt.

20. Die österreichische Volkspartei ist sich dessen bewusst, dass Österreich ohne einen entsprechenden Ausbau seines Außenhandels nicht leben kann, da es darauf angewiesen ist, lebenswichtige Nahrungsmittel und Rohstoffe aus dem Ausland zu beziehen, um unsere Wirtschaft in Gang halten zu können. Deshalb fordert die österreichische Volkspartei eine Außenhandelspolitik, die den österreichischen Waren den Weg ins Ausland so weit wie möglich öffnet, um mit den Erlösen der Ausfuhr die lebensnotwendigen Einfuhren bezahlen zu können.
Bei der Auswahl der Handelspartner müssen in erster Linie wirtschaftliche Erwägungen maßgebend sein.

21. Im Staatshaushalt muss die Sparsamkeit oberster Grundsatz sein. Deshalb soll mit allen Mitteln darnach getrachtet werden, die Verwaltung des Bundes, der Länder und Gemeinden zu vereinfachen (Verwaltungsreform). Endziel unserer Steuerpolitik muss eine allgemeine Entlastung der Steuerträger sein. Härten sollen durch eine jeweils elastische Steuergesetzgebung beseitigt werden.

22. Die österreichische Volkspartei erblickt in einer Vermehrung der der Bevölkerung zur Verfügung stehenden Güterfülle ein Hauptziel der Wirtschaft. Sie tritt daher für produktionsfördernde Maßnahmen in allen Wirtschaftszweigen ein, insoweit deren Absatz im In- oder Ausland gesichert ist.

Die Errichtung, bzw. Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit der österreichischen Wirtschaft auf den Auslandsmärkten ist eine der wichtigsten Aufgaben der österreichischen Wirtschaftspolitik.

IV. Sozialpolitik#

23. Die österreichische Volkspartei will einen echten Sozialstaat, in dem jedem Tüchtigen der Aufstieg zu allen Stellen möglich ist, einen Staat mit vorbildlicher sozialer Gesetzgebung und mustergültigen sozialen Einrichtungen.

Die österreichische Volkspartei kann schon wegen ihrer solidaristischen Grundauffassung nur eine soziale Partei sein. Sie hat es sich zur Aufgabe gestellt, der Gerechtigkeit auf allen Gebieten des menschlichen Zusammenlebens zu dienen. Daher lehnt sie den von den Marxisten gepredigten Klassenkampf als besonders verwerfliche Irrlehre ab.

24. Die österreichische Volkspartei steht auf dem Standpunkt, dass die Hebung des allgemeinen Lebensstandards das vornehmste Ziel jeder staatlichen Sozialpolitik sein muss. Der Marxismus endet in der Verproletarisierung der Besitzenden, die österreichische Volkspartei will die Entproletarisierung der Nichtbesitzenden.

25. Die österreichische Volkspartei verlangt, dass jedem arbeitenden Menschen für seine Arbeit der gerechte Lohn zuteil wird. Unter gerechtem Lohn ist jenes Entgelt zu verstehen, das im richtigen Verhältnis sowohl zu der erbrachten Arbeits- oder Dienstleistung des Arbeitnehmers als auch zu seinem Anteil am Gesamtertrag des Betriebes steht.

Da Lohnerhöhungen ohne entsprechende Produktionsvermehrung letzten Endes zur Inflation führen müssen, dürfen sie nur dann gewährt werden, wenn dies wirtschaftlich gerechtfertigt ist. Jede Demagogie auf diesem Gebiet muss abgelehnt werden.

26. Die österreichische Volkspartei anerkennt ausdrücklich das Streikrecht als Hauptkampfmittel der Arbeitnehmer zur Durchsetzung gerechter sozialer Forderungen. Das Streikrecht darf nur als Mittel der Notwehr, wenn den Arbeitnehmern zur Durchsetzung gerechtfertigter Ansprüche wirtschaftlicher und sozialer Art nach Erschöpfung aller friedlichen Mittel nichts anderes übrig bleibt, gebraucht, aber niemals als Waffe im politischen Tageskampf missbraucht werden.

27. Die österreichische Volkspartei garantiert allen Arbeitnehmern das Koalitionsrecht, das Recht, Betriebsräte ihres Vertrauens zu wählen, Kollektivverträge abzuschließen, die Festsetzung von Höchstarbeitszeiten (im allgemeinen die 48-Stunden-Woche), das Recht auf Ruhepausen, angemessene Überstundenentlohnung, bezahlte Feiertage, Arbeitslosenfürsorge und angemessene Kündigungsfristen sowie die Aufrechterhaltung der vorgeschriebenen technischen und hygienischen Betriebsschutzbestimmungen.

Die österreichische Volkspartei fordert ehest eine Gesamtrevision der Sozialversicherung, wobei insbesondere auf den Familienstand und die Altersversorgung Bedacht genommen werden muss, es würde sonst ein an sich gesunder und wertvoller Bestandteil unserer Sozialpolitik einen unheilbaren Schaden erleiden und Opfer berechtigten Misskredits werden.

Nur ein eigenes Heim kann den Menschen wahrhaft frei und glücklich machen. Deshalb ist es ein besonders dringendes Ziel der Sozialpolitik der österreichischen Volkspartei, dem arbeitenden Menschen ein Obdach zu garantieren. Um dieses Ziel zu erreichen, ist uns jedes geeignete Mittel recht; wir bejahen daher sowohl die private Bautätigkeit, der alle Förderung zuteil werden soll, wie auch den Wohnungsbau durch die öffentliche Hand. Die Einrichtung von Eigentum an einzelnen Wohnungen und Geschäftsräumen sowie Eigenheim-Siedlungen ist besonders zu fördern. Die Schaffung von Wohnraum darf aber niemals zu parteipolitischem Machtstreben missbraucht werden.

Der wirtschaftlichen Freiheit des Arbeitnehmers dient besonders der Gedanke, die arbeitenden Menschen teilhaben zu lassen an den Produktionsmitteln ihres Wirkungskreises. Die österreichische Volkspartei hat, um diesem Ziele zu dienen, die Idee der Werks- und Arbeitsgenossenschaften gesetzlich verankert und damit die Möglichkeit geschaffen, dass bisher Unselbständige zu Unternehmern werden können. Es wird eine wichtige Aufgabe unserer Partei sein, diese Idee weiter zu verfolgen und damit zur Hebung des Lebensstandards der breiten Massen beizutragen.

28. Die österreichische Volkspartei weiß, dass die Arbeitslosigkeit eine der grössten Gefahren für den sozialen Frieden und die Moral des Volkes darstellt.

Die Partei wird daher alles in ihrer Macht stehende tun, um die bestehenden Arbeitsplätze zu erhalten und neue — durch Steigerung der Produktion und damit der Konkurrenzfähigkeit unserer Wirtschaft auf dem Weltmarkt — zu schaffen. Alle diese Ziele können aber nur durch das gemeinschaftliche Zusammenwirken und Zusammenstehen aller aufbauwilligen Kräfte erreicht werden. Sie in ihren Reihen zu vereinigen und zum Wohle von Volk und Staat mit ihnen zusammenzuwirken, ist das letzte und oberste Ziel der österreichischen Volkspartei.

Quelle#

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