Abstimmungsgebiete#
Die nach dem 1. Weltkrieg umstrittenen Grenzgebiete von Südkärnten und um Ödenburg, in denen durch Abstimmung die staatliche Zugehörigkeit entschieden werden sollte.
Für Kärnten unterblieb die Abstimmung in der nördlichen Zone B (mit überwiegend deutschsprachiger Bevölkerung), nachdem sich am 10. 10. 1920 die südliche Zone A in ihrer Mehrheit (59 %) für den Verbleib bei Österreich entschieden hatte (Kärntner Volksabstimmung).
Die unter italienischer Aufsicht (nicht einwandfrei) durchgeführte Abstimmung im Gebiet um Ödenburg brachte am 14. 12. 1921 eine 64-prozentige Mehrheit für den Verbleib bei Ungarn.
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