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Arbeitszeit#

Die wöchentliche Arbeitszeit des unselbständig Beschäftigten wird in Österreich durch das Arbeitszeitgesetz grundsätzlich mit 40 Stunden begrenzt. Durch Kollektivvertrag können für den Arbeitnehmer günstigere Regelungen der Arbeitszeit getroffen werden. Die Leistung von Überstunden ist in beschränktem Ausmaß vorgesehen, für sie gebührt ein Zuschlag. Zeitausgleich kann vereinbart werden, ebenso Gleitzeit. Für einige Berufsgruppen (Spitalsärzte usw.) gelten Sonderregelungen. Für selbständig Berufstätige gibt es keine gesetzliche Regelung der Arbeitszeit.


--> Historische Bilder zu Arbeitszeit (IMAGNO)


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