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Ausländerbeschäftigung#

In Österreich im Ausländerbeschäftigungsgesetz 1975 geregelt. Ziel des Gesetzes ist, den Arbeitsmarkt Ausländern nur dann zugänglich zu machen, wenn nicht genügend inländische Nachfrage besteht. Dies soll zum einen durch die Festlegung von Höchstzahlen beschäftigter Ausländer erreicht werden, zum anderen ist die Beschäftigung eines Ausländers (ausgenommen EU-Bürger) an das Vorliegen einer behördlichen Bewilligung gebunden.


In Österreich beschäftigte Ausländer#

JahrInsgesamt
1992273.884
1993277.511
1994290.288
1995300.328
1996300.271
1997298.797
1998298.566
1999305.783
2000319.394
2001329.261
2002334.132

JahrInsgesamt
2004360.000
2005373.600
2006384.700
2007410.700
2008426.400
2009419.500
2014588.700
2015615.700
2016651.700

Weiterführendes#


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