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Behindertenunterricht#

Die historischen Wurzeln für die Errichtung eigener Sonderschulen für behinderte Kinder reichen bis in das Zeitalter der Aufklärung zurück. Seit Ende des 18. Jahrhunderts konnten seh-, sprach- und hörbehinderte Kinder Zugang zu Bildungsinhalten und Arbeitstechniken finden, die einen Übertritt in das Erwerbsleben möglich machten.

Entwicklung des Österreichischen Sonderschulwesens:

  • 1779 Gründung des "k.k. Taubstummeninstitutes" in Wien
  • 1804 Eröffnung eines Blindeninstitutes in Wien durch J.W. Klein, das Institut wurde 1817 zu einer "Staatsanstalt" aufgewertet
  • 1816 Errichtung einer Klasse für "schwachsinnige Kinder" in Hallein durch den Lehrer G. Guggenmoos
  • Ab 1853 Gründung verschiedener "Idioten-" oder "Schwachsinnigen-" Anstalten
  • 1881 durch Ministerialerlass wird festgelegt, dass die allgemeine Schulpflicht auch für blinde und taubstumme Kinder gilt und dass diese entsprechende Anstalten / Institute oder als "Notbehelfe" allgemeine öffentliche Volksschulen zu besuchen haben
  • 1920 Aufschwung der Sonderpädagogik unter Otto Glöckel, Errichtung selbstständiger Hilfsschulen
  • 1928 erster definitiver Lehrplan für Hilfsschulen (seit 1921 Versuchslehrplan)
  • 1938 Eingliederung in das nationalsozialistische Erziehungssystem mit deren katastrophalen Konsequenzen (Vernichtung "unwerten Lebens")
  • 1945 Wiederaufbau des österreichischen Schulwesens
  • 1962 Das in Kraft tretende Schulgesetzwerk bringt eine Neuordnung der österreichischen Schule und die gesetzliche Verankerung des Sonderschulwesens – Sonderschule als eigene Schulart (Allgemeine Sonderschulen (für leistungsbehinderte oder lernschwache Kinder); Sonderschule für körperbehinderte Kinder; Sonderschule für sprachgestörte Kinder; Sonderschule für schwerhörige Kinder; Sonderschule für Gehörlose (Institut für Gehörlosenbildung); Sonderschule für sehbehinderte Kinder; Sonderschule für blinde Kinder (Blindeninstitut); Sondererziehungsschule (für erziehungsschwierige Kinder); Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder; Heilstättenschule; Sonderschule für mehrfachbehinderte Kinder )


Anfang des 1990er Jahre wurde wieder die Integration behinderter Kinder in das Normalschulwesen angestrebt, um negative Folgen der Separation - v.a. das gesellschaftliche Ausgeschlossensein - hintanzuhalten.

Die Möglichkeit zum gemeinsamen Unterricht behinderter und nicht behinderter Kinder und Jugendlicher wurde auf Grund gesetzlicher Regelungen in sog. Integrationsklassen der Volksschule, ab dem Schuljahr 1997&98 in der Hauptschule sowie in der Unterstufe allgemein bildender höherer Schulen geschaffen.


Die adäquate sonderpädagogische Förderung der Schüler erfolgt durch die Anwendung spezifischer Lehrpläne sowie erforderlichenfalls durch den Einsatz einer zusätzlichen qualifizierten Lehrkraft.

Weiterführendes#