Einjährig-Freiwillige#
"Einjährige", 1868 nach der Niederlage von Königgrätz nach preußischem Vorbild eingerichtete Heeresinstitution, umfasste alle Wehrpflichtigen, die die Abschlussprüfung einer Mittelschule nachweisen konnten bzw. (ab 1914) durch ihren Beruf und ihre soziale Stellung den Nachweis der geforderten Vorbildung erbrachten.
Nach einem Jahr Präsenzdienst in der Armee und Absolvierung mehrere Kurse wurde der Einjährig-Freiwillige nach vier Jahren zum Reserveoffizier ernannt. Die "Einjährigen" galten bald als vollwertiger Offiziersersatz, da sie sich besonders im Ersten Weltkrieg an der Front bewährten. Sie wurden im Frieden regelmäßig durch Waffenübungen (6-8 Wochen) weiter ausgebildet.
Das Wehrgesetz der 1. Republik kannte diese Einrichtung anfangs nicht, da sie wegen ihrer Effizienz von den Siegermächten des Ersten Weltkrieges verboten war, da man vor allem wegen der "Südtirolfrage" Österreich nur ein sehr schwaches Heer gestattete. Sie wurde jedoch 1935 wieder eingeführt und 1964 erneuert (bis dahin hatte das Heer der 2. Republik Maturantenkompanien). Für die Erlangung des Dienstgrades "Fähnrich" bzw. "Leutnant" sind mehrwöchige Waffenübungen und entsprechende Prüfungen in einem Zeitraum von mindestens 4 Jahren nach Beginn der Einjährig-Freiwilligen-Ausbildung notwendig. Der höchste Dienstgrad, der als Reserveoffizier im Bundesheer erreicht werden kann, ist "Oberst", in Einzelfällen "Brigadier". Nach dem EU - Beitritt gibt es nur mehr wenige Reserveverbände im Bundesheer.
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