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Fremdenpolizei#

Zweck des Fremdenpolizeirechts ist die sicherheitspolizeiliche Überwachung von Fremden in Österreich; in bestimmten Fällen kann Fremden der Aufenthalt in Österreich verboten werden (Aufenthaltsverbot) und eine Abschiebung erfolgen.

Literatur#

  • E. Wiederin, Aufenthaltsbeendende Maßnahmen im Fremdenpolizeirecht, 1993


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