Wir freuen uns über jede Rückmeldung. Ihre Botschaft geht vollkommen anonym nur an das Administrator Team. Danke fürs Mitmachen, das zur Verbesserung des Systems oder der Inhalte beitragen kann. ACHTUNG: Wir können an Sie nur eine Antwort senden, wenn Sie ihre Mail Adresse mitschicken, die wir sonst nicht kennen!

unbekannter Gast

Gemeinwirtschaft#

Im öffentlichen Eigentum stehende Unternehmungen, die gemeinnützigen Aufgaben dienen. Im älteren Sprachgebrauch wurden vielfach alle Betriebe des Staates, der Länder, der Gemeinden sowie die Genossenschaften darunter zusammengefasst. In einem anderen Sinn wird mit Gemeinwirtschaft eine mehr planwirtschaftliche Wirtschaftsordnung bezeichnet, in der öffentliches Eigentum an den Produktionsmitteln besondere Bedeutung hat. Vor allem im Bereich der Gemeinden können wichtige öffentliche Aufgaben vielfach nur durch gemeinwirtschaftliche Betriebe bewältigt werden. In der Marktwirtschaft wird versucht, die Anzahl der Unternehmen der Gemeinwirtschaft möglichst gering zu halten und privatwirtschaftliche Organisationsformen zu bevorzugen.


Gemeinwirtschaftliche Betriebe gab es seit dem 16. Jahrhundert, vor allem in den größeren Gemeinden: Ziegelwerke, Friedhöfe, Bäder usw. In Wien wurden die Hochquellwasserleitungen errichtet und nach 1900 unter anderem Gas- und E-Werke sowie die Straßenbahn und das Bestattungswesen kommunalisiert.


In der 1. Republik kam besonders dem kommunalen Wohnbau große Bedeutung zu. Dieser wird in der 2. Republik weitgehend durch gemeinnützige Genossenschaften durchgeführt (Wohnbauförderung).


Heute haben alle größeren Gemeinden kommunale Versorgungsbetriebe (Versorgung und Entsorgung, Beleuchtung), Bäder und Grünanlagen. In jüngster Zeit besteht eine Tendenz zur Privatisierung, vor allem bei Entsorgungsaufgaben.


Die früher zur Gemeinwirtschaft gezählte verstaatlichte Industrie hat angesichts weitgehender Privatisierungen für die Gemeinwirtschaft an Bedeutung verloren. Im Bundeseigentum stehende Unternehmungen wie Bahn (Österreichische Bundesbahnen) und Post werden durch eigene Rechtsträger schrittweise dem marktwirtschaftlichen System angepasst. Gemeindeordnungen österreichischer Bundesländer beschränken die erwerbswirtschaftliche Betätigung der Gemeinden auf Unternehmen, die einem Gemeinschaftsbedarf entsprechen, bzw. auf den Fall, dass die gemeinwirtschaftliche Tätigkeit im öffentlichen Interesse liegt.

Literatur#

  • R. Grünwald, Handwörterbuch der österreichischen Gemeinwirtschaft, 1984


Andere interessante NID Beiträge

Bild 'default'
*
Bild 'default'
*
Bild 'default'

Bitte nutzen Sie die Suche, um nach Themen zu suchen, die Sie interessieren
Andere interessante Austria-Wiki Beiträge