Hofkanzlei#
Ab 1620 bestand neben der Reichskanzlei eine "österreichische Hofkanzlei" ausschließlich für die Erbländer. Zunächst bloß Kanzleifunktion ausübend, wurde die Hofkanzlei bald zu einer zentralen Behörde (unter anderem Appellationsgericht). Ab 1705 wurde die Hofkanzlei von 2 Kanzlern geleitet, ab 1720 war sie in 2 Sektionen unterteilt; 1742 wurde die Sektion für die äußeren Angelegenheiten zur Hof- und Staatskanzlei, 1749 jene für die inneren mit der böhmischen Hofkanzlei und einem Teil der Hofkammer zum Directorium in publicis et in cameralibus vereinigt.
Ab 1761 war die "k. k. vereinigte böhmisch-österreichische Hofkanzlei" das Innenministerium für die böhmischen und österreichischen Länder. 1782 wurde die "Vereinigte Hofstelle" geschaffen, die unter Leopold II. aufgelöst wurde; 1792 erfolgte neuerlich eine Zentralisation, ab 1797 waren böhmische und österreichische Hofkanzlei wieder selbständig, 1802-48 bestand neuerlich eine "Vereinigte Hofkanzlei".
Literatur#
- T. Fellner, H. Kretschmayr und F. Walter, Die österreichische Zentralverwaltung, 1907-71
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