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Kapitalertragsteuer#

25%ige Abzugssteuer auf inländische Kapitalerträge, insbesonders Dividenden aus Aktien und Zinserträge aus Bankeinlagen bzw. Forderungswertpapieren (Anleihen). Für natürliche Personen ist die Einkommensteuer auf diese Erträge mit der Kapitalertragsteuer abgegolten; für Bankeinlagen und Forderungswertpapiere gilt dies auch für die Erbschaftssteuer.


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