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Katholische Soziallehre#

Umfasst die Gesamtheit der aus Naturrecht und christlicher Offenbarung gewonnenen Normen, die sich auf die Ordnung der Gesellschaft richten. Die 3 grundlegenden Prinzipien der katholischen Soziallehre sind Person-, Solidaritäts- und Subsidiaritätsprinzip. Ihren eigentlichen Anstoß erhielt die katholischen Soziallehre infolge des wirtschaftlichen, sozialen, politischen und geistig-kulturellen Umbruchs des 19. Jahrhunderts.

Im 19. Jahrhundert kam im Zusammenhang mit der sozialen Frage die Forderung nach einer Sozialreform auf, die zu einem Hauptziel der erneuerten katholischen Soziallehre und der christlichsozialen Bewegung wurde. Die christlichen Sozialreformer übten Kritik an der liberal-kapitalistischen Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung und forderten den strukturellen Umbau sowie die Wiedervereinigung von Arbeit und Kapital. Die christliche Soziallehre wurde zu einem eigenständigen Weg zwischen individualistischem Liberalismus und kollektivistischem Sozialismus.

Grundlegend wurde die durch österreichische Sozialreformer um Karl Freiherr von Vogelsang maßgeblich vorbereitete päpstliche Sozialenzyklika "Rerum novarum" (1891), die nachhaltigen Einfluss auf die christlichsoziale Bewegung in Österreich hatte.

Literatur#

  • Lexikon für Theologie und Kirche 9, 1964. Evangelisches Staatslexikon, 1966
  • Staatslexikon, 1987
  • Katholisches Soziallexikon, 1980
  • E. Bader, Christliche Soziallehre, 1991
  • Johannes Messner, Naturrecht (ab 1950)
  • A. Rauscher, Sozialreform, in: Kath. Soziallexikon, 1980
  • Kathpedia - die Freie katholische Enzyklopädie

Weiterführendes:#

--> Grundsatz-Artikel von P. Diem