Wir freuen uns über jede Rückmeldung. Ihre Botschaft geht vollkommen anonym nur an das Administrator Team. Danke fürs Mitmachen, das zur Verbesserung des Systems oder der Inhalte beitragen kann. ACHTUNG: Wir können an Sie nur eine Antwort senden, wenn Sie ihre Mail Adresse mitschicken, die wir sonst nicht kennen!

unbekannter Gast

Kommanditgesellschaft,#

Wie die Offene Handelsgesellschaft (OHG) Personenhandelsgesellschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit zum Betrieb eines Vollhandelsgewerbes, wobei jedoch nur ein Teil der Gesellschafter persönlich unbeschränkt haftet (Komplementäre), während die Haftung der Kommanditisten auf ihre Einlage beschränkt ist. Die Vorschriften für die OHG gelten subsidiär (§ 161 HGB). Soweit der Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorsieht, sind die Kommanditisten von der Geschäftsführung ausgeschlossen, die Verteilung des Reingewinns erfolgt durch 4 % Verzinsung der Kapitalanteile, darüber hinausgehende Gewinne oder Verluste sind angemessen zu verteilen; ein gewinnunabhängiges Entnahmerecht steht den Kommanditisten nicht zu.

Literatur#

  • W. Kastner, P. Doralt und C. Nowotny, Grundriß des österreichischen Gesellschaftsrechts, 1990.


Andere interessante NID Beiträge

Bild 'default'
*
Bild 'default'
*
Bild 'default'

Bitte nutzen Sie die Suche, um nach Themen zu suchen, die Sie interessieren
Andere interessante Austria-Wiki Beiträge