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Korridorverkehr#

Wo ein wichtiger Verkehrsweg von einem Teil Österreichs in einen anderen über das Ausland führt, wurde in internationalen Vereinbarungen die Möglichkeit geschaffen, das dazwischenliegende ausländische Staatsgebiet ohne die üblichen Grenzpapiere und -formalitäten, allerdings meist auch ohne Verlassen des Fahrzeugs, zu passieren. Dazu gehörten der Eisenbahnkorridorverkehr zwischen Nord- und Osttirol durch das italienische Staatsgebiet in Südtirol, der Bahnkorridorverkehr zwischen Nordburgenland (bzw. Wien) und Mittelburgenland über ungarisches Territorium (Ödenburg/Sopron), die Bahnverbindung zwischen Innsbruck und dem Außerfern (Nordwesttirol, Mittenwaldbahn Mittenwald-Garmisch-Partenkirchen-Reutte) sowie die Strecke Salzburg- Kufstein der Westbahn durch Bayern. Im Straßenverkehr führt die kürzeste Verbindung von Wien bzw. Salzburg nach Nordtirol und Vorarlberg durch das deutsche Berchtesgadener Land; die Zollausschlussgebiete Jungholz (Tirol) und Mittelberg (Vorarlberg) sind vom übrigen Österreich nur auf deutschen Straßen erreichbar. Korridorverkehr fremder Staaten durch Österreich ist nirgends nötig. Aufgrund des Beitritts Österreichs zur Europäischen Union (freier Warenverkehr) und zum Schengener Übereinkommen (Reisefreiheit) wurden alle Vereinbarungen Österreichs bezüglich des Korridorverkehrs, ausgenommen über ungarisches Staatsgebiet, hinfällig.