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Kriegsopferversorgung#

Österreichische Staatsbürger, die Körperbeschädigungen während der beiden Weltkriege (Kriegsopfer) bzw. der Besatzungszeit 1945-55 erlitten haben, erhalten Entschädigungen aufgrund des Kriegsopferversorgungsgesetzes (KOVG 1957). Demgegenüber sind Personenschäden, die im Zusammenhang mit dem neuen österreichischen Bundesheer stehen, nicht vom KOVG, sondern vom Heeresversorgungsgesetz (HVG) erfasst.

Als Leistungsansprüche sieht das KOVG zunächst eine Grundrente vor, wobei die Höhe vom Ausmaß der Minderung der Erwerbsfähigkeit abhängt; dazu kommen einkommensabhängige Zusatzrenten sowie andere Leistungen. Hinterbliebene von Schwerbeschädigten erhalten Hinterbliebenenrenten oder -beihilfen. Zum Stichtag 1. 7. 1997 erhielten insgesamt 85.038 Beschädigte und Hinterbliebene Rentenleistungen nach dem KOVG.

Literatur#

  • 60 Jahre Kriegsopferversorgung in Österreich, herausgegeben vom Bundesministerium für soziale Verwaltung, 1979
  • T. Tomandl, Grundriß Sozialrecht, 4/1989.


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