Kronländer#
Bezeichnung der Erbländer des Hauses Habsburg bzw. nach 1867 der "im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder". Dazu zählten die jetzigen österreichischen Bundesländer Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Kärnten, Salzburg, Tirol und Vorarlberg, weiters Krain, Küstenland, Böhmen, Mähren, Österreichisch-Schlesien, Galizien, Bukowina und Dalmatien. Jedes Kronland hatte einen Landtag, der nach dem Kurienwahlrecht gewählt wurde; maßgeblich dafür waren das Oktoberdiplom von 1860 und die im Anschluss an das Februarpatent von 1861 erlassenen Landesordnungen.
Historische Bilder zu Kronländer (IMAGNO)
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