Wir freuen uns über jede Rückmeldung. Ihre Botschaft geht vollkommen anonym nur an das Administrator Team. Danke fürs Mitmachen, das zur Verbesserung des Systems oder der Inhalte beitragen kann. ACHTUNG: Wir können an Sie nur eine Antwort senden, wenn Sie ihre Mail Adresse mitschicken, die wir sonst nicht kennen!
unbekannter Gast

Landrecht#

im Mittelalter das in einem Land geltende Recht. Die Ausbildung eigener Landrechte aus dem bairischen Stammesrecht war entscheidend für die Entstehung der österreichischen Länder. Das österreichische Landrecht wurde schon zur Babenbergerzeit entwickelt und zirka 1278 unter König Rudolf I. sowie 1298 unter Albrecht I. aufgezeichnet. Das auf Gewohnheitsrecht beruhende Landrecht der Steiermark wurde wahrscheinlich in der 2. Hälfte des 14. Jahrhunderts abgefasst und galt auch in Kärnten. Das Tiroler Landrecht entstand ab dem Ende des 13. Jahrhunderts, in Salzburg fasste Erzbischof Friedrich III. 1328 das Landrecht in einer Landesordnung zusammen.

Literatur#



W. Weltin, Das österreichische Landrecht des 13. Jahrhunderts, in: Recht und Schrift im Mittelalter, 1977