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Strafregister#

Amtliches Verzeichnis aller gerichtlichen Verurteilungen, wird von der Bundespolizeidirektion Wien zentral geführt. Auskünfte aus dem Strafregister werden nur Behörden erteilt. Jede unbescholtene Person bekommt auf Antrag eine Strafregisterbescheinigung, aus der hervorgeht, dass sie nicht verurteilt wurde. Dasselbe gilt für Personen, deren Eintragung der beschränkten Auskunft unterliegt (Freiheitsstrafe bis zu 3 Monate). Nach einiger Zeit wird die Verurteilung durch Tilgung gelöscht.