Versehrtenrente#
Leistung der Unfallversicherung. Anspruch besteht, wenn die Minderung der Erwerbsfähigkeit über 3 Monate hinaus mindestens 20 % beträgt. Eine Rente wird auch gewährt, wenn der Versehrte erwerbstätig ist (keine Ruhensbestimmung). Die Höhe der Versehrtenrente beträgt maximal 66,6 % der Bemessungsgrundlage (Vollrente). 2003 wurden 51.412 Leichtversehrtenrenten (durchschnittlich 237 Euro) und 7144 Schwerversehrtenrenten (durchschnittlich 892 Euro) ausbezahlt.