Weistümer (Taidinge)#
Geltendes Gewohnheitsrecht einer Grundherrschaft (eines Dorfs); im Spätmittelalter durch Festlegung und Verkündung auf der Gemeindeversammlung (Taiding) beschlossen, seit dem 14./15. Jahrhundert auch aufgezeichnet. Weistümer gibt es vor allem in bäuerlichen Gemeinden aller österreichischen Länder; sie entstanden in Zusammenwirken von Grundherrschaft und Gemeinschaft der Untertanen oft durch Befragen glaubwürdiger alter Leute.
Ausgabe#
- Sammlung österreichischer Weistümer, herausgegeben von der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, 1870ff
Literatur#
- H. Baltl, Die österreichischen Weistümer, Mitteilungen des Instituts für österreichische Geschichtsforschung 59 (1951) und 61 (1953)
- G. Kocher, Richter und Stabübergabe im Verfahren der oberösterreichischen Weistümer, 1971
- H. Feigl, Die oberösterreichischen Weistümer als Quellen für Geschichte von Handel und Gewerbe, Historisches Jahrbuch Linz, 1985
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