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Wiener Konvention#

Neufassung und Kodifikation des seit dem Wiener Kongress 1814/15 gewohnheitsrechtlich weiterentwickelten Diplomatenrechts; nach Vorarbeiten der Völkerrechtskommission der UNO am 18. 4. 1961 in Wien abgeschlossen und seit 24. 4. 1964 in Kraft. Die Wiener Konvention regelt den diplomatischen Verkehr einschließlich der Privilegien und Immunitäten der Diplomaten. Mit 1. 1. 1996 gehörten der Wiener Konvention 174 Staaten der Welt an, das entspricht fast der gesamten Staatengemeinschaft. Eine ähnliche Regelung wurde durch die Wiener Konvention über konsularische Beziehungen vom 24. 4. 1963 für den konsularischen Verkehr geschaffen; diese trat 1967 in Kraft und wurde bis 1. 1. 1996 von 153 Staaten unterzeichnet.


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