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Wirtschaftsförderung#

Eine Wirtschaftsförderung umfasst alle Maßnahmen und Einrichtungen, die dem Ziel dienen, die wirtschaftliche Selbständigkeit der Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, besonders der kleinen und mittleren Unternehmen, zu stärken, ihre Leistungsfähigkeit zu steigern, ihre Wettbewerbsfähigkeit im Inland und gegenüber dem Ausland zu stärken und den Zugang zur Selbständigkeit zu erleichtern.

Sie geht in Österreich letztlich auf die Ideen des Merkantilismus zurück; von Maria Theresia bis Franz Joseph I. wurden durch die Herrscher tüchtige Gewerbetreibende in das Land geholt, Betriebsgründungen mit Privilegien und Subventionen gefördert und Betriebe durch Handels- und Zollgesetze geschützt.

Ab 1892 entwickelte sich im Handelsministerium ein Gewerbeförderungsdienst, 1895 wurde der "Technische Dienst zur Förderung des Kleingewerbes" eingerichtet. Von 1900 an wurden lokale Gewerbeförderungsinstitute in allen Hauptstädten der späteren österreichischen Bundesländer gegründet. Der "Technische Dienst" wurde 1908 in ein selbständiges "Gewerbeförderungsamt" umgewandelt. In diese Zeit fällt auch die Errichtung des 1. Werkstättenhofs des "Kaiser-Franz-Josef-Jubiläums-Fonds" in Wien.

In der 1. Republik verlagerte sich diese Tätigkeit hauptsächlich auf die Gewerbeförderungsinstitute in den Bundesländern, die mittlerweile meist in den Einflussbereich der Handelskammern gekommen waren.
( Im Handelskammergesetz 1946 wurde festgelegt, dass bei jeder Landeskammer und bei der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft (Wirtschaftskammer Österreich) ein Wirtschaftsförderungsinstitut mit Wirkungsbereich für alle Zweige der gewerblichen Wirtschaft zu errichten sei. Damit war die Grundlage dafür geschaffen, dass wichtige Teile der Wirtschaftsförderung von der gesetzlichen Interessenvertretung der Unternehmer selbst wahrgenommen und im Wesentlichen auch finanziert werden; das Handels- bzw. Wirtschaftsministerium leistet dazu die staatlichen Zuschüsse.)

Nach dem 1. Weltkrieg bildete 1920 das Gesetz über Steuerbegünstigungen aus Anlass volkswirtschaftlich wichtiger Investitionen den Ausgangspunkt für eine schrittweise Erneuerung und Erweiterung der Wirtschaftsförderung, 1926 wurde eine allgemeine Investitionsbegünstigung geschaffen.

1948 begann auch für Österreich das European Recovery Program der USA: auf Basis des Abkommens vom 2. Juli 1948 bekam Österreich die Hilfsgüter des Marshallplans geschenkt und durfte diese zu Inlandspreisen verkaufen. Die Erlöse wurden auf ein Counterpart-Konto eingezahlt. Dieses Konto wurde im Juli 1962 in die Verfügungsgewalt des österreichischen Staates übergeben und ein Fonds mit eigener Rechtspersönlichkeit - unabhängig vom österreichischen Budget - geschaffen, der ERP-Fonds. Bereits 1954 war mit der Gründung der damaligen "BÜRGES Förderungsbank" das erste Instrument der Wirtschaftsförderung geschaffen worden.

Das Gesamtvermögen des ERP-Fonds beträgt heute rund 3 Milliarden Euro, aus dem seit 1962 zinsgünstige Kredite für die Unternehmensförderung und Innovationsförderung vergeben werden. Mit der 1969 als bundeseigenes Finanzinstitut gegründeten "Finanzierungsgarantie GmbH" zur Absicherung von wirtschaftlichen Risiken bei Projektfinanzierungen und der 1984 gegründeten "Innovationsagentur GmbH" verfügte Österreich über ein breite Angebot für die Wirtschaft.

Mit dem Gesetz zur Errichtung der "Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH" (aws) hat sich die Republik Österreich 2002 entschlossen, die 'BÜRGES Förderungsbank', die 'Finanzierungsgarantiegesellschaft' und die 'Innovationsagentur' zusammen zu führen, um den Förderungswerberinnen und Förderungswerbern ein zeitgemäßes und vollständiges Service bieten zu können. Der ERP-Fonds wurde in Personalunion mit der aws verknüpft.

Damit bündelt die aws sämtliche unternehmensbezogenen Wirtschaftsförderungen des Bundes und ist als "One-Stop-Shop" in der Lage, Unternehmen von der Vorgründung bis zu Internationalisierungsmaßnahmen zu begleiten.

(2009 wurde der "aws Mittelstandsfonds" gegründet, der der größte österreichische Anbieter für stille Unternehmensbeteiligungen, aber auch Anbieter von Eigenkapital ist. Als Tochterunternehmen der aws hat er eine Laufzeit bis Ende 2025 und ist derzeit mit EUR 80 Mio. dotiert.

Der 2013 gegründete "aws Gründerfonds" stellt jungen Unternehmen mit hohem Wachstumspotenzial Beteiligungskapital zur Verfügung und investiert in die Gründungs- und erste Wachstumsphase von gewerblichen Unternehmen mit Sitz in Österreich. Der Fonds ist mit EUR 65 Mio. dotiert.)


Die Europäische Union fördert u.a. durch den 'Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung' (EFRE) einzelne Regionen - so investiert die EU zwischen 2014 und 2020 mehr als 350 Mrd. Euro, also fast ein Drittel des gesamten EU-Haushalts, in Europas Regionen. Die EU-Regionalpolitik oder Kohäsionspolitik ist damit das wichtigste Investitionsinstrument der Union und trägt maßgeblich zum Erreichen der Wachstumsziele bei, die im Rahmen der "Strategie Europa 2020" festgelegt wurden.

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