Burgenländisches Wappen
Das Wappen des Burgenlandes ist das gesetzlich festgelegte Wappen des Bundeslandes Burgenland in Österreich.
Wappenbeschreibung
Das Landesgesetz vom 15. November 1990 über die burgenländischen Landessymbole (Landesgesetzblatt für das Burgenland 16/1991, ausgegeben und versendet am 4. März 1991) regelt die Wappenbeschreibung (Blasonierung)
- in § 2
- „in goldenem Schild ein roter, golden gekrönter und bewehrter, rot bezungter, widersehender Adler mit ausgebreiteten Schwingen, der auf einem schwarzen Felsen steht, in den Oberecken von zwei schwarzen, breitendigen Kreuzchen begleitet wird und dessen Brust mit einem dreimal von rot und kürsch gespaltenen und golden eingefassten Schildchen belegt ist. Es kann in Farbe oder in Schwarz-Weiß geführt werden.“
- Weiters § 3
- Landessiegel des Burgenlandes: Das Landessiegel des Burgenlandes ist rund und weist das Landeswappen mit der Umschrift „Land Burgenland“ auf.
Symbolik
Der Adler erinnert an die mittelalterlichen Grafen von Mattersdorf-Forchtenstein, der Brustschild an den Grafen von Güssing-Bernstein. Zusammen symbolisiert das Wappen die Vereinigung des nördlichen und des südlichen Landesteiles.
Geschichte
Als das Burgenland nach 1921 von Ungarn zu Österreich kam, musste ein Landeswappen entworfen werden. Im Frühjahr 1922 wurde unter der Leitung von Alfred Anthony von Siegenfeld vom Institut für Genealogie, Familienrecht und Wappenkunde in Wien das Wappen erarbeitet. Der Mattersdorf-Forchtensteiner Adler findet sich auch im Wappen von Bajót wieder.[1]
Literatur
- Leonhard Prickler: Die Entstehung des burgenländischen Landeswappens als Ausdruck des politisch-kulturellen Umfelds in den „Geburtsjahren“ des Burgenlandes. In: Wolfgang Gürtler (Hrsg.): Forscher – Gestalter – Vermittler. Festschrift Gerald Schlag (= Wissenschaftliche Arbeiten aus dem Burgenland. Band 105). Amt der Burgenländischen Landesregierung, Eisenstadt 2001, ISBN 3-85405-142-5, S. 325–343, zobodat.at [PDF; 19,4 MB]
- Hanns Jäger-Sunstenau: The arms of the Austrian federal state Burgenland. In: Arma. ISSN 0004-2145, S. 1322–1327.
- Peter Diem: Die Symbole Österreichs. Zeit und Geschichte in Zeichen. Kremayr & Scheriau, Wien 1995, ISBN 3-218-00594-9.
Weblinks
- Amt der Burgenländischen Landesregierung: Das Landesgesetz über die Landessymbole des Burgenlandes. (PDF-Datei; 15 kB) 15. November 1990, abgerufen am 15. Februar 2020.
Einzelnachweise
- ↑ Bajót. In: nemzetijelkepek.hu. Abgerufen am 27. Januar 2011 (englisch, Beschreibung des Gemeinde-Wappens von Bajót anhand der Familiengeschichte der Mattersdorf-Forchtensteiner).
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Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. | Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . | Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23. | Datei:Austria Bundesadler.svg | |
Wappen Burgenland | http://www.fahnen-gaertner.com/dl_center/index.php?fg_fahnenkatalog_ebook.pdf | http://www.fahnen-gaertner.com | Datei:Burgenland Wappen.svg | |
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