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vom 06.04.2019, aktuelle Version,

Egon Höller

Egon Ambros Höller (* 16. Juli 1907 in Kritzendorf, Österreich-Ungarn; † 9. August 1991 in Kreuth) war ein deutsch-österreichischer Jurist und Nationalsozialist. Im deutsch besetzten Polen war Höller als Kreis- und Stadthauptmann tätig.

Leben

Höller beendete seine Schullaufbahn mit dem Abitur. Danach studierte er ab 1924 an der Hochschule für Welthandel und schloss sein Studium als Diplom-Kaufmann 1928 ab. Danach absolvierte Höller ein Studium der Rechtswissenschaften und promovierte 1932 zum Dr. jur.[1] Danach war Höller im österreichischen Innenministerium tätig. Der in Österreich illegalen NSDAP (Mitgliedsnummer 1.213.850) .trat er Mitte September 1932 bei.[2] Zudem gehörte Höller von Mitte April 1933 bis Anfang Oktober 1934 der SA an. Er nahm 1934 am Juliputsch in Wien teil und wurde im März 1935 aus dem Staatsdienst entlassen. Wegen seiner Teilnahme am Juliputsch war Höller bis 1936 in Österreich inhaftiert und setzte sich danach ins Deutsche Reich ab. Ab Juli 1936 absolvierte er sein Referendariat bei einem Rechtsanwalt und beim Berliner Kammergericht. Mitte Mai 1937 trat er in den höheren Verwaltungsdienst ein und wurde im Rechtsamt des Flüchtlingshilfswerks der NSDAP tätig.[1] Höller wurde 1937 deutscher Staatsbürger.[3] Nach dem „Anschluss Österreichs“ an das Deutsche Reich war er beim Reichsstatthalter Wien beschäftigt.[1] Der SS trat er im November 1938 bei (SS-Nr. 310.370). Bei der SS erreichte Höller im November 1941 den Rang eines SS-Hauptsturmführers.[2]

Nach Ausbruch des Zweiten Weltkrieges wurde Höller in das Generalgouvernement versetzt. Von Oktober 1939 bis Anfang Februar 1942 war Höller im Distrikt Krakau Kreishauptmann in Krakau-Land.[1] Anschließend bekleidete er den Posten des Stadthauptmanns in Lemberg bis zum Einmarsch der Roten Armee und löste in dieser Funktion Hans Kujath ab.[2] In Lemberg begrenzte Höller die Ausgabe von Arbeitsbescheinigungen für Juden, die als Schutz vor einer Deportation in die Vernichtungslager überlebenswichtig war. Höller war gemeinsam mit Fritz Katzmann bei einer Ghettoräumung anwesend. Andererseits protestierte Höller eigenen Angaben zufolge gegen die am 1. September 1942 durchgeführte Erhängung von Angehörigen des Judenrates, die von Erich Engels geleitet wurde.[4] Durch den SD wurde gegen Höller wegen Korruption und „großzügigem Lebenswandel“ ermittelt. Im April 1943 beantragte der Höhere SS- und Polizeiführer im Generalgouvernement Friedrich-Wilhelm Krüger die Versetzung von Höller, Kujath und Nehring zur Waffen-SS, da er bei ihnen die richtige SS-Einstellung vermisste. Dieses Ansinnen wurde jedoch von Gottlob Berger zurückgewiesen.[2]

Nach Kriegsende befand sich Höller bis zum Frühsommer 1946 in alliierter Internierung. Nach der Entlassung aus der Kriegsgefangenschaft war er bei dem Unternehmen Palette GmbH beschäftigt. Höller wurde in einem Spruchkammerverfahren am 25. Mai 1948 als Mitläufer entnazifiziert. Später machte sich Höller als Kaufmann selbstständig.[1] Ende September 1963 wurde Höller zu seiner Tätigkeit als Stadthauptmann vernommen.[4]

Literatur

  • Thomas Sandkühler: Endlösung in Galizien. Der Judenmord in Ostpolen und die Rettungsinitiativen von Berthold Beitz 1941–1944. Dietz Nachfolger, Bonn 1996, ISBN 3-8012-5022-9.
  • Dieter Pohl: Nationalsozialistische Judenverfolgung in Ostgalizien, 1941–1944. Oldenbourg, München 1997, ISBN 3-486-56233-9.
  • Markus Roth: Herrenmenschen. Die deutschen Kreishauptleute im besetzten Polen – Karrierewege, Herrschaftspraxis und Nachgeschichte. Wallstein Verlag, Göttingen 2009. ISBN 978-3-8353-0477-2.

Einzelnachweise

  1. 1 2 3 4 5 Kurzbiografie bei Markus Roth: Herrenmenschen, Göttingen 2009, S. 481f.
  2. 1 2 3 4 Thomas Sandkühler: Endlösung in Galizien. Der Judenmord in Ostpolen und die Rettungsinitiativen von Berthold Beitz 1941–1944, Bonn 1996, S. 454.
  3. Dieter Pohl: Nationalsozialistische Judenverfolgung in Ostgalizien, 1941–1944., München 1997, S. 415.
  4. 1 2 Dieter Pohl: Nationalsozialistische Judenverfolgung in Ostgalizien, 1941–1944., München 1997, S. 284f.