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vom 17.02.2021, aktuelle Version,

Gerichtsbezirk Haag am Hausruck

Ehemaliger  Gerichtsbezirk
Haag am Hausruck

Lage im Bundesland
 Gerichtsbezirk Haag am Hausruck
 Landesgericht Wels
Basisdaten
Bundesland Oberösterreich
Bezirk Grieskirchen
Sitz des Gerichts Haag am Hausruck
Vorlage:Infobox Gerichtsbezirk/Wartung/Keine Kennziffer
zuständiges Landesgericht  Wels
Aufgelöst 1. Jänner 2003
Zugeteilt zu Grieskirchen


Der Gerichtsbezirk Haag am Hausruck war ein dem Bezirksgericht Haag am Hausruck unterstehender Gerichtsbezirk im politischen Bezirk Grieskirchen (Bundesland Oberösterreich). Der Gerichtsbezirk wurde per 1. Jänner 2003 aufgelöst und das Gebiet dem Gerichtsbezirk Grieskirchen zugewiesen.

Geschichte

Der Gerichtsbezirk Haag am Hausruck wurde durch einen Erlass des k.k. Oberlandesgerichtes Linz am 4. Juli 1850 geschaffen und umfasste ursprünglich die 24 Steuergemeinden Aflang, Aistersheim, Altenhof, Dirisam, Fading, Feldegg, Gaspoltshofen, Geboltskirchen, Geyersberg, Gries, Großwaldenberg, Höft, Hörbach, Innernsee, Jeding, Niederentern, Niedernhaag, Obernhaag, Pram, Rottenbach, Schwarzgrub, Weibern, Wendling und Zupfing.[1]

Der Gerichtsbezirk bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[2] ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Ried und Obernberg den Bezirk Ried im Innkreis.[3]

Per 1. Juli 1911 wurde aus den Gerichtsbezirken Haag am Hausruck, Grieskirchen und Peuerbach der neue politische Bezirk Grieskirchen gebildet.[4]

Durch Gemeindezusammenlegungen reduzierte sich die Anzahl der Gemeinden nach und nach auf zuletzt acht Gemeinden. Mit der Bezirksgerichts-Verordnung der Österreichischen Bundesregierung wurde am 12. November 2002 die Auflösung des Gerichtsbezirks Haag am Hausruck und die Zuweisung des Gebietes zum Gerichtsbezirk Grieskirchen beschlossen. Mit dem 1. Jänner 2003 trat die Verordnung in Kraft.[5]

Gerichtssprengel

Der Gerichtssprengel umfasst bis Ende 2002 mit den acht Gemeinden Aistersheim, Gaspoltshofen, Geboltskirchen, Haag am Hausruck, Pram, Rottenbach, Weibern und Wendling den südlichen Teil des politischen Bezirks Grieskirchen.

Literatur

Einzelnachweise

  1. Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Österreich ob der Enns 1850, XXV. Stück, Nr. 288: Erlaß des k. k. Oberlandesgerichtes für die Kronländer Oesterreich ob der Enns und Salzburg vom 4. Juli 1850 auf ALEX – Historische Rechts- und Gesetzestexte Online
  2. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen …“
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868
  4. Landesgesetz- und Verordnungsblatt für das Erzherzogtum Österreich ob der Enns vom Jahre 1911, Stück XVI., Nr. 21: Kundmachung der k. k. Statthalterei im Erzherzogtume Österreich ob der Enns vom 25. April 1911, betreffend die Errichtung einer Bezirkshauptmannschaft in Grieskirchen.
  5. BGBl. II Nr. 422/2002: Verordnung der Bundesregierung über die Zusammenlegung von Bezirksgerichten und über die Sprengel der verbleibenden Bezirksgerichte in Oberösterreich (Bezirksgerichte-Verordnung Oberösterreich)

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Gerichtsbezirke in Oberösterreich (Stand Ende 2002). Gerichtsbezirk Haag am Hausruck dunkelrot hervorgehoben, hellrot das Gebiet des Landesgerichtes Wels eigenes Werk unter Verwendung von Gemeinden Oberösterreich.svg Geiserich77
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Wappen von Oberösterreich http://www.fahnen-gaertner.com/dl_center/index.php?fg_fahnenkatalog_ebook.pdf Krahl
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