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vom 14.01.2022, aktuelle Version,

Gerichtsbezirk Innsbruck

Gerichtsbezirk
Innsbruck

Lage im Bundesland
 Gerichtsbezirk Innsbruck
 Landesgericht Innsbruck
Basisdaten
Bundesland Tirol
Bezirke
Sitz des Gerichts Innsbruck
Kennziffer 7011
zuständiges Landesgericht  Innsbruck
Fläche 1.537,59 km2
(31. Dezember 2019)
Einwohner 205.845
(1. Jänner 2021)

Der Gerichtsbezirk Innsbruck ist ein dem Bezirksgericht Innsbruck unterstehender Gerichtsbezirk im Bundesland Tirol. Der Gerichtsbezirk umfasst die Landeshauptstadt Innsbruck sowie Teile des Bezirks Innsbruck-Land. Der Gerichtsbezirk Innsbruck ist neben den Gerichtsbezirken Hall in Tirol und Telfs einer von drei Gerichtsbezirken im Bezirk Innsbruck-Land.

Geschichte

Vorläufer in der Organisation des Gerichtsbezirks Innsbruck war das kaiserliche Landgericht Sonnenburg mit Sitz in Wilten.[1] Das im 13. Jahrhundert entstandene Landgericht Sonnenburg (benannt nach der abgegangenen Burg Sonnenburg) und das fast ebenso alte Stadtgericht Innsbruck waren unter bayerischer Herrschaft 1807 zum Landgericht Innsbruck zusammengelegt worden, welches 1817 nach der Rückkehr Tirols zu Österreich als kaiserliches Landgericht seine Tätigkeit wieder aufnahm.

Der Gerichtsbezirk Innsbruck wurde durch eine 1849 beschlossene Kundmachung der Landes-Gerichts-Einführungs-Kommission geschaffen und umfasste ursprünglich die 21 Gemeinden Ambras, Aldrans, Amras, Birgitz, Götzens, Grieß, Grünzens, Hötting, Igls, Innsbruck, Kemathen, Lans, Mutters, Natters, Patsch, Sellrain, Sistrans, St. Sigmund, Vill, Völs und Wilten.[2]

Der Gerichtsbezirk Innsbruck bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[3] ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Hall, Mieders, Steinach und Telfs den Bezirk Innsbruck Umgebung,[4] wobei die Stadt Innsbruck als Statutarstadt eine eigene Bezirkshauptmannschaft erhielt.

Nach dem Ersten Weltkrieg wurde durch eine Verordnung der Bundesregierung vom 29. März 1923 der Gerichtsbezirk Mieders aufgelöst und das Gebiet des Gerichtsbezirks per 1. Juni 1923 dem Gerichtsbezirk Innsbruck zugewiesen.[5] Der Gerichtsbezirk Innsbruck wurde durch diese Maßnahme um die Gemeinden Ellbögen, Fulpmes, Kreith, Mieders, Neustift im Stubaital, Schönberg im Stubaital, und Telfes im Stubai erweitert.

Durch eine Verordnung des Bundeskanzleramtes vom 13. Juli 1925 wurden die Gemeinden Arzl und Mühlau aus dem Gerichtsbezirk Hall in Tirol und die Gemeinden Leutasch, Reith bei Seefeld, Scharnitz und Seefeld in Tirol aus dem Gerichtsbezirk Telfs ausgeschieden und dem Gerichtsbezirk Innsbruck zugeschlagen.[6]

Durch eine weitere Verordnung der Bundesregierung vom 1. März 1977 wurde auch der Gerichtsbezirk Steinach aufgelassen und dessen Gebiet per 1. Juli 1977 dem Gerichtsbezirk Innsbruck zugeschlagen.[7] Der Gerichtsbezirk wurde dadurch um die Gemeinden des Wipptals Gries am Brenner, Gschnitz, Matrei am Brenner, Mühlbachl, Navis, Obernberg am Brenner, Pfons, Schmirn, Steinach am Brenner, Trins und Vals erweitert, die Fläche erhöhte sich dadurch von 1.080,85 km²[8] auf 1.537,74 km².[9]

Gerichtssprengel

Der Gerichtssprengel umfasste seit 1977 die Landeshauptstadt Innsbruck und die 36 Gemeinden Aldrans, Axams, Birgitz, Ellbögen, Fulpmes, Götzens, Gries am Brenner, Gries im Sellrain, Grinzens, Gschnitz, Kematen in Tirol, Lans, Leutasch, Matrei am Brenner, Mieders, Mühlbachl, Mutters, Natters, Navis, Neustift im Stubaital, Obernberg am Brenner, Patsch, Pfons, Reith bei Seefeld, St. Sigmund im Sellrain, Scharnitz, Schmirn, Schönberg im Stubaital, Seefeld in Tirol, Sellrain, Sistrans, Steinach am Brenner, Telfes im Stubai, Trins, Vals und Völs.

Am 1. Jänner 2022 wurden die Gemeinden Mühlbachl und Pfons mit Matrei am Brenner fusioniert, seither umfasst der Gerichtssprengel 34 Gemeinden.

Siehe auch

Literatur

Einzelnachweise

  1. Franz Rosenkranz: Das Landgericht Sonnenburg
  2. Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Tirol und Vorarlberg, 1850, I. Stück, Nr. 1: Kundmachung der Landes-Gerichts-Einführungs-Kommission vom 29. November 1849, über die Gerichts-Organisierung in dem Kronlande Tirol und Vorarlberg.
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich, Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44: „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen …“
  4. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich, Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868
  5. Verordnung der Bundesregierung vom 29. März 1923, betreffend die Auflassung von Bezirksgerichten (Bundesgesetzblatt Nr. 187, 1923)
  6. Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, Jahrgang 1925, 54. Stück, Nr. 234: „Verordnung des Bundeskanzleramtes vom 13. Juli 1925, betreffend die Zuweisung der Ortsgemeinden Mühlau, Arzl, Seefeld, Scharnitz, Leutasch und Reith zum Gerichtsbezirk Innsbruck und der Ortsgemeinde Wildermieming zum Gerichtsbezirk Telfs und zum Amtsbezirk der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck.“
  7. BGBl. Nr. 119/1977: „Verordnung: Auflassung des Bezirksgerichts Steinach sowie Änderung des Sprengels des Bezirksgerichts Innsbruck“
  8. Österreichisches Statistisches Zentralamt (Hrsg.): Ortsverzeichnis 1971, Tirol. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 12. Mai 1971. Wien 1974, S. 20 f.
  9. Österreichisches Statistisches Zentralamt (Hrsg.): Ortsverzeichnis 1991, Tirol. Wien 1993, S. 26 f.